Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Pejote-Kaktus

Der stachellose, rübenförmige Pejote-Kaktus (Lophophora williamsii) wächst in Südamerika und gehört wie die Psilocybe-Pilze nur bedingt zu den legalen Naturdrogen.

Der Besitz des lebenden Kaktus ist nicht verboten, die Verarbeitung und Trocknung der Pflanzenteile gilt aber als Herstellung eines Betäubungsmittels. Der Handel mit Pejote ist strafbar.
In mehreren US-Staaten ist der Pejote-Konsum in der "Native American Church" zu religiösen Zwecken geduldet.
Sein Hauptwirkstoff Meskalin fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und ist ein typisches Halluzinogen mit den gleichen Auswirkungen auf die Psyche wie LSD. Der Besitz, Handel und Erwerb von Meskalin ist strafbar. Meskalin kann auch synthetisch hergestellt werden.

Wirkung und Gefahren

Die abgeschnittenen Köpfe der Kakteen werden gegessen oder als abgekochter Kaktussud getrunken. Man benötigt für einen Rausch im Vergleich zu LSD eine wesentlich größere Menge des sehr bitter schmeckenden Stoffs. Reines Meskalin wirkt bereits in einer  sehr geringen Dosierung im Milligrammbereich stark halluzinogen. Halluzinogene Rauscheffekte und Traumbilder ohne Realitätsverlust entwickeln sich nach ca. ein bis zwei Stunden und dauern etwa acht bis zwölf Stunden an. Typische Nebenwirkungen sind Übelkeit und Brechreiz.
Meskalin wird in geringer Dosis u.a. als Partydroge eingesetzt. 


Geschichte

Im Aztekenreich wurde Pejote als kultisches Rausch- und Heilmittel verwendet. Die Chichimeken fühlten sich unter Pejoteeinfluss stark und ohne Angst. Von den Indianern wird berichtet, sie könnten nach Pejote-Genuss weissagen und voraussehen. Meskalin wurde daher auch als "Inspirationsdroge" bezeichnet.



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