Spice

"Spice" (englisch für Gewürz) oder Kräuter- bzw. Räuchermischungen oder aber Badesalze sind in der Regel aus unterschiedlichen getrockneten Kräutern und anderen pflanzlichen Bestandteilen zusammengesetzt. Laut Werbung bestehen die Produkte aus rein natürlichen Inhaltsstoffen und werden entsprechend als legal und gesundheitlich unbedenklich angepriesen. Tatsache ist, dass in den bunten Päckchen in den seltensten Fällen tatsächlich das drin ist, was darauf steht. Das Angebot - in Internet- und Headshops - wird zunehmend unüberschaubarer.

Kräutermischungen werden überwiegend als vermeintlich legaler Ersatz oder Substitut für Cannabisprodukte konsumiert.
Spice besteht laut Herstellerangaben u.a. aus Bestandteilen folgender Pflanzen:

  • Meeresbohne (Canavalia maritima),
  • Blaue Lotusblume (Nymphaea caerulea),
  • Helmkraut (Scutellaria nana),
  • Indian Warrior (Pedicularis densiflora),
  • Afrikanisches Löwenohr (Leonotis leonurus),
  • Indischer Lotus (Nelumbo nucifera),
  • Sibirischer Löwenschwanz (Leonurus sibiricus).

Hinzugefügt sind zumeist Rosen-, Honig- und Vanillezusätze, um den Geschmack zu verbessern. Die Hersteller machen jedoch in der Regel keine Angaben zu den jeweils verwendeten Mengen und zur Art der Pflanzenteile (Blätter, Blüten, Wurzeln etc.). Laut Bundesinstitut für Risikobewertung bestehen Zweifel daran, dass das Mischungsverhältnis einzelner Packungen stets identisch ist.

Offiziell dienen Räucherwaren mit dem Markennamen "Spice" und ähnliche Kräutermischungen nach Herstellerangaben zum Beduften von Räumen, zumeist mit dem Warnhinweis auf der Verpackung "Nicht zum menschlichen Konsum geeignet"! Der eigentliche Verkaufszweck – nämlich der Konsum als psychoaktive Substanz – soll so verborgen bleiben. Und der Hersteller ist geschützt vor eventuell strafrechtlichen Konsequenzen, soweit keine verbotenen Substanzen enthalten sind.

Wirkung und Gefahren

Konsumierende rauchen Spice überwiegend in Pfeifen oder Joints. Dabei tritt die Wirkung innerhalb von zehn Minuten ein. Der Rausch dieser Kräutermischungen wird mit dem von Cannabis verglichen, jedoch um ein Vielfaches verstärkt. Die Intensität ist darüber hinaus abhängig von der jeweiligen Zusammensetzung der unterschiedlichen Mischung.

Abhängig von der Art der Spice-Mischung, der Menge an Spice und vor allem von der Menge des synthetischen Cannabinoids kann die Dauer des Rausches zwischen einer und fünf Stunden betragen. Das Rauscherlebnis ist eher belastend und anstrengend und beeinträchtigt Konsumierende noch an den Folgetagen, z.B. in Form starker Kopfschmerzen.

Nebenwirkungen, die auftreten können, sind u.a. Kreislaufbeschwerden, Mundtrockenheit, Schweißausbrüche, Halluzinationen, Panikattacken, Herzrasen, Herzrhythmusstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit. Aufgrund der vielen unterschiedlichen in den Räuchermischungen enthaltenen Substanzen können die Nebenwirkungen sehr unterschiedlich sein.

Chemischen Analysen zufolge wird die Rauschwirkung diverser Mischungen nicht durch die auf der Packung angegebenen Kräuter hervorgerufen, sondern durch die Beimengung synthetischer Cannabinoide. Diese wirken bis zu vier Mal stärker als der Cannabis-Wirkstoff THC! Bedingt durch schwankende Wirkstoffkonzentration besteht beim Konsum stets das Risiko gefährlicher Überdosierungen sowie unkalkulierbarer Wechselwirkungen. Das Rauscherlebnis wechselt.

Die tatsächlichen Wirkungen und insbesondere Nebenwirkungen der stetig neu zusammengemixten Produkte sind nicht einschätzbar, womit enorme gesundheitliche Risiken einhergehen. Konsumierende werden dadurch bewusst oder unbewusst immer häufiger zu "Versuchskaninchen" gemacht! So entstehen beim Rauchen von Kräutermischungen diverse gesundheitsschädliche Stoffe, insbesondere durch Freisetzung chemischer und giftiger Verbrennungsprodukte. Damit ist das Einatmen des Rauchs von Kräutermischungen ähnlich schädlich wie der Rauch von Tabakzigaretten.

Über Langzeitrisiken durch den Konsum von Spice-Produkten sind daher keine Aussagen möglich.

Zahlen zum Konsum

In der erwachsenen Allgemeinbevölkerung liegt die Lebenszeitprävalenz für neue psychoaktive Substanzen (NPS) bei 2,6%. 0,9 % der Gruppe von 18 -64-Jahren nutzen NPS innerhalb der letzten 12 Monate (Seitz, John, Atzendorf, Rauschert & Kraus 2018).

2013 haben 1% der Frankfurter Schülerinnen und Schüler im Alter von 15-18-Jahren innerhalb der letzten 30 Tage mit Cannabinoiden versetzte Räuchermischungen konsumiert, die Lifetimeprävalenzrate beträgt 5%. Konsumunterschiede zwischen Schülerinnen (3%) und Schülern (7%) werden lediglich bezogen auf die Lifetime-Prävalenz deutlich (Werse/Morgenstern/Sarvari 2014; Werse/Bernard/Schell-Mack 2013).

Teilnehmende der Online-Befragung zum Konsum neuer synthetischer Drogen (2011) waren zu 89% Männer. Der Altersdurchschnitt lag bei 24,2 Jahren. Auch wenn Frauen in der Befragung deutlich unterrepräsentiert waren, sind keine signifikanten Unterschiede beim Gebrauch zwischen den Geschlechtern auszumachen. Fast alle befragten Legal-Highs-Konsumerfahrenen haben auch illegale Drogen konsumiert, eine große Mehrheit mindestens einmal auch eine 'harte Droge'. Eine deutliche Mehrheit hat auch in den letzten 30 Tagen illegale Drogen genommen (Werse/Morgenstern 2012).

 

Suchtpotenzial

Bislang ist wenig bekannt über das Risikopotenzial der enthaltenen synthetischen Cannabinoide. Laut Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg ist jedoch von einem mindestens mit Cannabis vergleichbaren Suchtpotenzial auszugehen. Es ist anzunehmen, dass nach häufigem Gebrauch eine Toleranzentwicklung gegenüber den Inhaltsstoffen von Spice und verwandten Rauschmitteln auftritt (Auwärter 2012).

Vor dem Hintergrund der unbekannten gesundheitlichen Risiken, die sich durch ständig in der Zusammensetzung variierende Kräutermischungen ergeben, ist es wichtig, insbesondere bei Heranwachsenden rechtzeitig ein Risikobewusstsein für die gesundheitlichen Gefahren zu schaffen.

Rechtliches

Seit 2009 werden neue psychoaktive Substanzen (NPS) vermehrt dem Betäubungsmittelrecht (BtMG) unterstellt, womit Herstellung, Besitz und Handel von Spice-Produkten verboten sind. Der weitaus größere Teil ist dem BtMG allerdings noch nicht unterstellt und regelmäßig kommen neue Substanzen unter verschiedenen Handelsnamen hinzu.

Im Jahr 2013 wurden laut UN allein 348 neue Substanzen gemeldet (UNODC Early Warning Advisory on NPS, 2013). 2014 wurden 58 neue psychoaktive Stoffe auf dem deutschen Rauschgiftmarkt sichergestellt, die nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt waren. Ende 2014 wurden zudem 32 weitere Substanzen neu im BtMG aufgenommen. Das Bundeskriminalamt geht von etwa 1.500 "Legal High"-Produkten aus (BKA 2015). Auf den Verpackungen fehlen in der Regel Angaben zu den Wirkstoffen.

Derzeit ist es zeitaufwändig, neue psychoaktive Substanzen dem BtMG zu unterstellen. Wegen der rasant wachsenden Zahl identifizierter Wirkstoffe laufen Labore/Gesetzgeber der Entwicklung stets hinterher. Um diesen Wettlauf zu durchbrechen, werden derzeit die rechtliche Möglichkeiten einer sogenannten Stoffgruppenregelung geprüft. Seitens des Europäischen Parlaments und des Rates gibt es Bestrebungen, mit Hilfe einer EU-einheitlichen Verordnung über neue psychoaktive Substanzen den Marktzugang künftig besser regulieren zu können.

Bei den bereits dem Betäubungsmittelrecht unterstellten Substanzen ist die rechtliche Situation im Umgang mit ihnen klar. Verkauf und Erwerb dieser Kräutermischungen z.B. über das Internet sind verboten.

Bei vielen neu auf den Markt kommenden psychoaktiven Substanzen ist dies jedoch noch nicht der Fall. Folglich ist die Rechtslage bei den neuen psychoaktive Substanzen (NPS) wie Kräutermischungen und Badesalzen nach wie vor unübersichtlich.

Der Verkauf einer Kräutermischung zu Konsumzwecken stellte bislang auch einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) dar, da die enthaltenen Wirkstoffe als bedenkliche Arzneimittel eingestuft wurden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind Kräutermischungen jedoch keine Arzneimittel, so dass die Regelung unwirksam ist (www.curia.europa.eu; 10.07.2014).

Ein Problem ist zudem, dass sich die neuen psychoaktiven Substanzen im Rahmen herkömmlicher Drogen-Tests nur schwer nachweisen lassen (vgl. www.mindzone.infowww.drug-infopool.de und www.drugcom.de).

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