Opiate

Heroin, Opium und Morphium werden unter dem Begriff Opiate zusammengefasst. Alle diese Suchtstoffe werden aus dem Schlafmohn gewonnen und beeinflussen Stimmungen, Gefühle und Wahrnehmungen. Morphium wird als stärkstes Schmerzmittel bei Schwerstkranken eingesetzt.

Opium ist der eingetrocknete Milchsaft des Schlafmohns, Morphium ein Bestandteil des Opiums. Heroin entsteht durch eine chemische Weiterverarbeitung des Opiums. Heroin, das als weißes oder braunes Pulver gehandelt wird, ist der Stoff, den Opiatabhängige in Deutschland konsumieren.

Heroin, Opium und Morphium sind illegale Drogen, deren Gebrauch, Handel und Anbau in Deutschland verboten ist.

Endorphin – Opiat des menschlichen Körpers
Der menschliche Körper produziert einen Stoff, der den Opiaten in chemischer Struktur und Wirkung ähnlich ist, das Endorphin. Es ist ein körpereigenes Schmerzmittel, allerdings weitaus schwächer als von außen zugeführte Opiate.

Heroin – Suchtstoff der Fixerinnen und Fixer

Heroin wird von Süchtigen sehr unterschiedlich konsumiert – es wird gespritzt (gefixt), geraucht oder eingeatmet (inhaliert).

  • Beim Fixen wird Heroin durch Erhitzen – meist in einem Löffel – verflüssigt und in die Arm- oder Beinvenen gespritzt.
  • Beim Heroinrauchen wird das Heroin zum Beispiel mit Tabak vermischt geraucht.
  • Beim Inhalieren, dem sogenannten Folienrauchen, wird das Heroin erhitzt und die entstehenden Dämpfe mit einem Röhrchen eingeatmet.

Wirkung

Heroin gehört, wie alle Opiate, zu den illegalen Drogen. Die Wirkung von Heroin ist je nach Art des Konsums unterschiedlich. Gespritztes Heroin wirkt stärker als inhaliertes Heroin auf das zentrale Nervensystem.

Süchtige beschreiben folgende Wirkungen:

  • starkes Hochgefühl ("Flash"),
  • erhöhtes Selbstvertrauen,
  • Schmerz- und Angstlinderung,
  • Beruhigung und
  • Schläfrigkeit.

Heroinkonsum blockiert die körpereigene Endorphinproduktion. Statt der Endorphine wird das Heroin in den Stoffwechsel eingebaut, wo es erheblich stärker wirkt. Die Gefahr, schnell süchtig zu werden, ist bei Heroin besonders hoch. Das Absetzen ist deshalb mit schweren körperlichen Entzugserscheinungen verbunden (vgl. Heroinabhängigkeit).

Die Heroinpreise sind in der Regel stark vom Reinheitsgehalt und vom Verkaufsort abhängig. In den letzten Jahren ist bei den Preisen eine sinkende Tendenz festzustellen. Ein Gramm braunes Heroin kostete 2014 im europäischen Durchschnitt etwa zwischen 33 bis 58 Euro, beim weißen Heroin ist die Preisspanne etwas größer, in Deutschland liegt der Durchschnittspreis bei 49,1 Euro pro Gramm (EBDD 2015; Pfeiffer-Gerschel et al. 2014).

Akute Gefahren

Bei allen Formen des Konsums - auch beim Inhalieren - entsteht schnell eine körperliche und seelische Abhängigkeit. Um immer wieder die gewünschte Wirkung zu erzielen, muss die Dosis ständig gesteigert werden. Da die Wirkstoffmenge im Heroin meistens nicht bekannt ist, wächst das Risiko, an einer Überdosierung zu sterben.

Wenn Heroinabhängige nicht innerhalb von acht bis zwölf Stunden nach dem letzten Konsum eine weitere Dosis zu sich nehmen, kommt es zu typischen Entzugssymptomen. Dieser Entzug ist im Allgemeinen nicht lebensbedrohlich, aber sehr gefürchtet. Szenebedingt besteht ein erhöhtes Risiko, sich erneut "anfixen" zu lassen.

Beim Heroinspritzen besteht die Gefahr, sich beim gemeinsamen Benutzen von Spritzen mit HIV oder Hepatitis (Leberentzündung/Gelbsucht) zu infizieren.

Soziale Folgen und langfristige Gesundheitsschäden

Da Heroin eine illegale Droge ist, die nur auf dem Schwarzmarkt gehandelt wird, ist der Preis sehr hoch. Heroinsüchtige brauchen immer höhere Dosierungen des Stoffes und somit auch immer mehr Geld. Die Folgen sind Beschaffungskriminalität und/oder Beschaffungsprostitution. Heroinabhängige Menschen verlieren nach und nach den Kontakt zu ihrem Freundeskreis.

Heroinabhängige riskieren durch Strecksubstanzen, die dem Heroin zugefügt sind, schwere Organschäden.

Zahlen zum Konsum

In Deutschland wird von etwa 160.000 Opiatabhängigen Menschen ausgegangen (vgl. www.drogenbeauftragte.de). Die Zwölf-Monats-Prävalenz für Heroinkonsum bei Erwachsenen im Alter von 18-64 Jahren beträgt 0,4% (Seitz, John, Atzendorf, Rauschert & Kraus 2018).

Tendenziell geht seit Jahren die Anzahl der erstauffälligen Heroinkonsumierenden zurück. Demnach waren es im Jahr 2014 rund 1.650 (im Vergleich zu fast 3.600 im Jahr 2009), davon 81% männlich. Fast 30% aller Erstauffälligen wurden in Nordrhein-Westfalen registriert (BKA 2015; LKA NRW 2015). 47% aller Drogentoten im Jahr 2013 gehen auf einen Überdosierung von Heroin/Morphin als Haupttodesursache zurück. Drei Viertel aller registrierten Drogentoten sind männlich (BKA 2014).

Geschichte

Opium galt im Altertum als Wundermedizin und wird nicht nur von arabischen und persischen, sondern auch von griechischen und römischen Schriftstellern und Ärzten beschrieben.
Als China 1839 durch die East Indian Company eingeführtes Opium vernichtet, kommt es 1840 bis 1842 zum "Opiumkrieg" mit Großbritannien. China unterliegt und muss sich den wirtschaftlichen Ansprüchen Großbritanniens unterwerfen. Hongkong wird Kronkolonie. Alle Kolonialmächte handeln mit dem gewinnträchtigen Rauschmittel: Unter Königin Victoria werden zum Beispiel jährlich über 5.000 Tonnen Opium nach China exportiert.

Mitte des 19. Jahrhunderts schätzt man weltweit etwa 400 Millionen Opiumkonsumierende. In den Hafenstädten Englands, Deutschlands, Frankreichs, der Niederlande und der Vereinigten Staaten gibt es tausende von Rauchlokalen. Erst nach der Opiumkonferenz von Shanghai 1912 wird das Rauschmittel weltweit geächtet.
Seine massenhafte Verbreitung bekommt das aus Opium 1806 hergestellte und ab 1814 als Schmerzmittel eingesetzte Morphin durch den Krimkrieg, den amerikanischen Bürgerkrieg und durch den deutsch-französischen Krieg von 1870/71. Danach war eine große Anzahl der Soldaten abhängig. Ähnlich war die Situation infolge des Zweiten Weltkriegs und des Vietnamkrieges im 20. Jahrhundert.
Ab 1898 wird das durch Heinrich Dreher für Bayer entwickelte Mittel in Tablettenform unter dem Handelsnamen "Heroin" verkauft. Aufgrund seiner zu großen Suchteigenschaft wurde das Mittel 1931 wieder vom Markt genommen.
Da der medizinische Einsatz von Heroin unter strengen Auflagen jedoch bis heute erlaubt ist, gibt es nach wie vor eine legale Heroinproduktion.

Heroinabhängigkeit

Der Konsum von Heroin bewirkt eine besonders schnelle körperliche Abhängigkeit. Der Stoffwechsel stellt sich auf die Droge ein. Das Absetzen der Droge verursacht quälende Entzugserscheinungen, die es den betroffenen Personen fast unmöglich machen, ohne ärztliche Hilfe aus der Sucht herauszufinden.

Folgende Punkte weisen auf Heroinkonsum hin:

  • Spritzen,
  • Einstichstellen am Körper,
  • Riemen zum Abbinden der Vene,
  • Löffel zum Erhitzen des Heroins,
  • gleichgültiges Verhalten und
  • Abmagerung.

Verlauf und Folgen

Heroin verursacht starke körperliche Abhängigkeit. Um die gewünschten Gefühle immer wieder zu erzielen, muss die Dosis ständig gesteigert werden. Bei Heroinsüchtigen dreht sich schon bald das ganze Leben um die Frage, wie der nächste "Schuss", die nächste Dosis Heroin beschafft werden kann. Schule, Freundeskreis und Elternhaus werden vernachlässigt und interessieren nicht mehr.

Da Heroin auf dem Schwarzmarkt sehr teuer ist, benötigen Abhängige rund 100 Euro pro Tag, die nur durch (Beschaffungs-)Kriminalität und/oder Prostitution zu beschaffen sind. Häufig handeln Heroinsüchtige selbst mit dem Rauschgift, um die immensen Summen aufbringen zu können. Dies führt regelmäßig zu Konflikten mit der Polizei. Sozialer Abstieg und Gefängnisstrafen sind die Folgen.

Behandlung - Entzug, Entwöhnung und Substitution

Heroinsucht ist als Krankheit anerkannt, weshalb die Krankenkassen die Behandlung übernehmen. Eine professionelle Behandlung ist dringend geboten, denn ohne fachliche Unterstützung ist es kaum möglich, sich von der Heroinabhängigkeit zu befreien. Den sogenannten "kalten Entzug" halten - ohne ärztliche Hilfe - nur eine kleine Zahl von Abhängigen durch.

Bei der Behandlung steht zunächst die körperliche Abhängigkeit von der Droge im Vordergrund. Dem Körper wird die Droge entzogen, d.h. er wird entgiftet. Das Absetzen des Heroins ist mit starken, unangenehmen Entzugserscheinungen verbunden. Die heroinsüchtige Person kennt diese Symptome aus den Situationen, in denen sie den Stoff nicht rechtzeitig bekommen hat. Ein Heroinentzug wird deshalb in einer Fachklinik durchgeführt.
Die professionelle medizinische Versorgung, unterstützende Medikamente, eine drogenfreie Umgebung und der Kontakt zu Mitbetroffenen erleichtern die Heilung.

Entwöhnung

Ist der Körper drogenfrei, wird die psychische Abhängigkeit behandelt. Um Rückfälle zu vermeiden, muss die abhängige Person lernen, ohne die Droge Heroin auszukommen. Sie muss die tieferen Ursachen ihrer Abhängigkeit erkennen und andere Wege finden, mit Problemen umzugehen. Eine solche Therapie kann in einer Fachklinik oder auch ambulant in Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden.

Substitutionsgestützte Behandlung

Seit Mitte der 1990er-Jahre gehört die Substitutionsbehandlung mit Methadon zum Regelangebot innerhalb der (abstinenzorientierten) Hilfen für drogenabhängige Menschen.

Die medikamentengestützte Behandlung soll denjenigen Drogenabhängigen den Ausstieg aus dem Suchtmittelkonsum erleichtern, die durch primär abstinenzorientierte Hilfen nicht erreicht werden können. Vorrangige Ziele der Substitutionsbehandlung sind neben der Verbesserung und Stabilisierung des Gesundheitszustandes die soziale und berufliche Reintegration der Betroffenen als wesentliche Voraussetzung dafür, ein dauerhaftes drogenfreies Leben zu führen.
Von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung der Drogenabhängigen ist die vorgeschriebene psychosoziale Betreuung, die gleichzeitig mit der medikamentösen Behandlung stattfindet.
Der Einführung der Substitutionsbehandlung ging eine Änderung der betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorschriften voraus. Die Anforderungen an die Qualität der medikamentengestützten Behandlung sind in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung bzw. in den dazu ergangenen Richtlinien der Bundesärztekammer festgeschrieben. Die Voraussetzungen für die Finanzierung durch die Gesetzliche Krankenversicherung sind in den entsprechenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt.
Um auch schwerstkranken Opioidabhängigen, die von der herkömmlichen Substitutionsbehandlung nicht erreicht werden, eine angemessene Hilfe zukommen zu lassen, wurde im Rahmen einer Arzneimittelprüfstudie die Behandlung dieser Betroffenengruppe mit Diamorphin untersucht. Die Ergebnisse der Studie haben gezeigt, dass diese Behandlung für einen Teil der Schwerstopiatabhängigen hilfreich sein kann.

Diamorphin-Gesetz

Damit Diamorphin als Regelangebot in der Substitutionsbehandlung von Schwerstopiatabhängigen eingesetzt werden konnte, waren diverse betäubungs- und arzneimittelrechtliche Änderungen notwendig.

Mit dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung (Diamorphin-Gesetz) wurde Diamorphin im Juli 2009 ein verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Diamorphin darf seitdem unter staatlicher Aufsicht in Einrichtungen, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen, an Schwerstdrogenabhängige abgegeben werden. Die Behandlung darf nur durch suchttherapeutisch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Die Opioidabhängigen müssen mindestens 23 Jahre alt, seit mindestens fünf Jahren opiatabhängig sein und mindestens zwei erfolglose Therapien nachweisen. Durch das Gesetz wurden das Betäubungsmittelgesetz, die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und das Arzneimittelgesetz entsprechend geändert.
Im Jahr 2014 erhielten in Deutschland 77.500 Opioidabhängige eine Substitutionsbehandlung. Allein in Nordrhein-Westfalen haben 25.032 der im Substitutionsregister registrierten Patientinnen und Patienten von 746 substituierenden Ärztinnen und Ärzte ihren Ersatzstoff erhalten (BfArM 2015). Die Substitutionsbehandlung (z.B. mit Methadon) trägt zur gesundheitlich Stabilisierung der Betroffenen bei und fördert damit zugleich ihre berufliche und soziale (Re-)Integration.

Kontakt

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns bei Fragen zu unseren Angeboten, zur Beratung oder Terminvereinbarung.
Öffnungszeiten: montags bis freitags von 09:00 bis 15:00 Uhr und nach Vereinbarung

Kaiserstraße 90
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: 0208 30069-31
E-Mail: 696E666F4067696E6B6F2D7374696674756E672E6465

* Eingabe erforderlich

So finden Sie uns

Mit dem Auto

Aus Düsseldorf: Auf der A 52 in Richtung Essen fahren Sie bis zum Breitscheider Kreuz und dort auf die A3 in Richtung Köln/Oberhausen. Folgen Sie der Beschilderung A52/Essen/Ratingen-Breitscheid. Nehmen Sie die Ausfahrt 25/Breitscheid und fahren Sie Richtung Ratingen/Breitscheid/Mülheim a.d.R.-Süd. Halten Sie sich an der Gabelung links und folgen der B1 in Richtung Mülheim a.d.R./Breitscheid-Nord. Dann biegen Sie links in die Kölner Straße/B1 ab. Folgen Sie der Straße immer weiter geradeaus auf die Obere Saarlandstraße den Berg hoch.

Nach ca. 8 km biegen Sie hinter der Aral-Tankstelle (rechte Seite) links ab auf den Werdener Weg Richtung Stadtmitte, der in die Kaiserstraße übergeht.

Links der Schienen befindet sich die ginko Stiftung für Prävention, schräg gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd mit Schwimmbad, Sporthalle sowie großem Parkplatz, auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich auf der Kaiserstraße 90 die ginko Stiftung für Prävention.

Aus Essen: Von der A 40 nehmen Sie die Ausfahrt 19 Mülheim-Zentrum/Heißen und fahren ca. 5 km immer geradeaus auf der Essener Straße/B1 in Richtung MH-Zentrum bis zur Ampelkreuzung. Dort biegen Sie links in die Kaiserstraße ab, die Sie knapp 1 km hochfahren. Auf der rechten Seite befindet sich die ginko Stiftung für Prävention, schräg gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd mit Schwimmbad, Sporthalle sowie großem Parkplatz. Um dort zu parken, wenden Sie links an der nächsten Ampelkreuzung in die Gegenrichtung (über die Schienen). 

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Der Hauptbahnhof Mülheim ist mit mehreren RE, RB und S-Bahnen erreichbar. Von dort können Sie zu Fuß laufen oder die Straßenbahn 112 nehmen.

Zu Fuß: Dauer ca. 12 Minuten: Sie gehen durch das angrenzende Einkaufzentrum (Forum) hindurch bis zum Ende (Woolworth). Hier nehmen Sie die Treppe nach unten, gehen geradeaus und kommen durch das Gebäude auf den Kaiserplatz. Hier überqueren Sie die Straße (zwei Ampeln). Ab hier laufen Sie parallel der Schienen die Kaiserstraße immer weiter hinauf, auf der rechten Seite befindet sich die ginko Stiftung für Prävention - Hausnummer 90 - schräg gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd.

Mit der Straßenbahn: Zu Fuß bis zum Kaiserplatz. Dort nehmen Sie an der "Haltestelle Kaiserplatz" die Straßenbahn-Linie 112 Richtung "Hauptfriedhof". Nach zwei Haltestellen steigen Sie am "Sportzentrum Süd" aus. In Fahrtrichtung rechts 60 Meter die Straße wieder herunter finden Sie die ginko Stiftung für Prävention gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd.

Hier können Sie die Wegbeschreibung  herunterladen.