Die Klassifikation ICD-11 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) führt 2019 erstmals die Diagnose „Gaming Disorder“ auf. Dort ist sie in der Kategorie „Erkrankungen durch abhängiges Verhalten“ angesiedelt und die Kriterien unter dem Code 6C51 im englischen Original als „gaming disorder“ – predominantly online/offline“ zusammengefasst (übersetzt „Computerspielstörung – überwiegend online/offline“):
- Verringerte Kontrolle
- Priorität im Leben
- Fortsetzung trotz negativer Konsequenzen.
Eine Computerspielstörung liegt dann vor, wenn die Kriterien über den Zeitraum von zwölf Monaten erfüllt sind.
Bei der „Gaming Disorder“ steht speziell das exzessive Spielen im Fokus, da für diesen Bereich die meisten Studien vorliegen. Die Begriffe „Sucht“ oder „Abhängigkeit“ werden im englischen Original vermieden, weshalb auf Deutsch der Begriff „internetbezogene Störungen“ verwendet wird. Die Forschung spricht weniger von einer allgemeinen „Internetsucht“, sondern von den Anwendungen im Netz, die süchtig machen können: also z.B. bestimmte Spiele an PC und Smartphone, soziale Netzwerke, Online-Pornografie, Kaufangebote. Es ist nicht die Hardware, das Gerät, das die Probleme verursacht. Es wird also nicht von „Handysucht“ oder „Computersucht“ gesprochen.
Nach gültigem Forschungsstand wäre die Diagnose erweiterbar um die Unterkategorien soziale Netzwerke, Kauf-/Shopping sowie Online-Pornografie. Nach einer mehrjährigen Übergangsphase sind die Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angehalten, die ICD-11 zu übersetzen und als Diagnose- und Abrechnungsschlüssel umzusetzen.
Der Störungsbegriff wird aktuell als veränderbares Konstrukt verstanden: Neue und sich rasch wandelnde Online-Formate können problematisches Verhalten hervorrufen, noch bevor sie durch Studien belegt und in Klassifikationssysteme aufgenommen werden.
Mit der Diagnose hat die WHO einen Weg geschaffen für die gezielte therapeutische Behandlung der Betroffenen. Zugleich wirft die Diagnose die Frage auf nach einer „Pathologisierung“ von Menschen, die digitale Medien nutzen. Hier mangelt es weiterhin an Klarheit bei den Begriffen, den Übergängen von „normaler“, „problematischer“ und „krankhafter“ Mediennutzung und den Zuständigkeiten von Jugendschutz, Suchtprävention, Beratung und Therapie. Es ist nicht das Ziel der Diagnose, Menschen zu stigmatisieren oder Mediennutzung pauschal zu pathologisieren.
Wichtig: die Diagnose kann ausschließlich durch Fachärzt:innen oder Psychotherapeut:innen gestellt werden. Die Aufgabe der Suchtprävention bzw. Beratung ist es, eine passgenaue Einschätzung zu treffen und auch dann Hilfestellungen anzubieten, wenn das problematische Verhalten keine Krankheit darstellt bzw. die Diagnosekriterien (noch) nicht erfüllt. Vielen Gefährdeten oder Betroffenen wird durch suchtpräventive Maßnahmen bzw. Beratung schon so früh und gut geholfen, dass ein (stationär) therapeutisches Angebot nicht mehr nötig ist.