Cannabis

Cannabis ist der lateinische Name für Hanf. Die indische Hanfpflanze enthält mehr als 60 berauschende Wirkstoffe. Die berauschende Wirkung löst Delta-9-THC (Tetrahydrocannabinol) aus. Dieser Stoff beeinflusst Stimmungen, Gefühle und Wahrnehmungen. Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft und damit eine Teillegalisierung von Cannabis für Erwachsene. Cannabis wird seither nicht mehr im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt.

Hanf ist ebenso als Grundstoff für die Produktion von Seilen und Stoffen bekannt. Wirkstoffarmer Industriehanf darf seit 1999 angebaut und genutzt werden. Der THC-Gehalt darf hierbei einen Wert von 0,2% nicht übersteigen.

Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana

THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) ist die Hauptsubstanz, die den Cannabisrausch auslöst. Nahrungsmittel, die aus Hanf hergestellt werden, dürfen nur einen geringen THC-Gehalt von maximal 0,3 Prozent enthalten, bei Hanfölen sind bis zu 0,75 Prozent erlaubt.
Insgesamt ist durch Züchtungen der Gehalt von THC in den letzten Jahren weltweit gestiegen. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab: die Züchtung, Anbaubedingungen, Streckmittel, Weiterverarbeitung und kann daher stark schwanken.

  • Marihuana (Gras, Weed, Ganja etc.): Getrocknete Blüten und zum Teil Blätter der weiblichen Cannabispflanze. Marihuana enthält durchschnittlich 7 bis 11 Prozent THC, besondere Züchtungen mehr als 20 Prozent.
  • Haschisch (Hasch, Shit, Piece etc.): Harz und andere Pflanzenteile der weiblichen Pflanze, gepresst. Haschisch enthält im Schnitt 11 bis 19 Prozent THC. In Einzelfällen wurden Konzentrationen von bis zu 30 Prozent THC nachgewiesen.
  • Cannabisöl (selten): Der THC-Gehalt liegt bei etwa 30 bis 50 Prozent.
  • Synthetische Cannabinoide werden im Labor hergestellt, ihre Wirkung ist bis zu 600-mal stärker als bei pflanzlichem THC. Sie werden auf Blüten gesprüht oder mit Haschisch (Cannabisharz) vermischt. Die Substanz verteilt sich oft ungleichmäßig. Dies führt dazu, dass Konsumierende die Dosis und die Wirkung nur schwer abschätzen können.

Aktuelle Zahlen zum Konsum liefern

  • das Jahrbuch Sucht
  • das Datenportal des Bundesdrogenbeauftragten https://datenportal.bundesdrogenbeauftragter.de/
  • der Alkoholsurvey (Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG).

Wirkung

Der Konsum von Cannabis wirkt individuell sehr unterschiedlich und hängt stark von der momentanen Grundstimmung der konsumierenden Personen ab. Allgemeines Wohlbefinden kann sich zur Heiterkeit steigern, Niedergeschlagenheit wird möglicherweise verstärkt.

Konsumierende berichten von "angenehmen" Wirkungen wie

  • Entspannung und Ausgeglichenheit,
  • ausgeprägte Hochgefühle ("high sein"),
  • Gesprächigkeit und bessere Kontaktfähigkeit,
  • intensivere Wahrnehmung und
  • Anregung des Appetits.

Bei erhöhtem Konsum oder negativer Grundstimmung können "unangenehme" Wirkungen auftreten:

  • Ruhelosigkeit,
  • Sinnestäuschungen,
  • Angst und Panik,
  • Orientierungsverlust.

Sowohl Haschisch als auch Marihuana werden mit Tabak vermischt und als selbstgedrehte "Joints" oder "Sticks" geraucht (gekifft) oder mit anderen Nahrungsmitteln wie z.B. Plätzchen eingebacken und gegessen (Spacekekse, Brownies, Muffins). Die Zubereitung als Tee oder das Rauchen in Wasserpfeifen ist eher selten.

Die Wirkung von Cannabis tritt direkt nach dem Konsum ein und hält zwei bis drei Stunden an. Beim oralen Verzehr kann die Wirkung erst nach einer halben bis zu zwei Stunden eintreten. Abhängig vom Füllzustand des Magens kann der Rausch bis zu fünf Stunden andauern.

Akute Risiken und langfristige Gesundheitsschäden

Einige Risiken von Cannabis stellen sich unmittelbar beim Konsum ein, andere hängen mit einem häufigen bzw. regelmäßigen Konsum zusammen. Zu diesen Risiken zählen:

  • Der Cannabisrausch führt zu eingeschränktem Erinnerungsvermögen, Konzentrationsschwächen und verlängerten Reaktionszeiten.
  • Die schulische und berufliche Leistungsfähigkeit wird dadurch eingeschränkt. Das Unfallrisiko im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz ist erhöht.
  • Unter dem Einfluss von Cannabis steigt die Herzfrequenz und der Blutdruck verändert sich. Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen gehen daher besondere Risiken ein.
  • Cannabisrauchen vor allem in Verbindung mit Tabak in Joints belastet die Atemwege. Chronische Bronchitis oder Krebserkrankungen gehören zu den langfristigen Folgen, die auftreten können.
  • Cannabis kann wie jede andere psychoaktive Substanz abhängig machen. Der Verzicht auf den Konsum kann mit der Zeit schwerfallen. Der Konsum über längere Zeit kann auch körperlich abhängig machen, d.h. beim Absetzen oder Einschränken des Konsums kommt es zu Entzugserscheinungen (zum Beispiel Ruhelosigkeit, Kopfschmerzen).

Je jünger die konsumierende Person ist, desto größer sind die Risiken:

  • Der Konsum von Cannabis kann die persönliche Entwicklung behindern: zum Beispiel Schulabschluss, Vorbereitung auf Berufsrolle, Finden der eigenen Identität. Wenn Jugendliche oder Heranwachsende in jungem Alter gewohnheitsmäßig Cannabis konsumieren, kann das negativ auf die Gehirnentwicklung wirken.
  • Es gibt Zusammenhänge zwischen Cannabiskonsum und anderen psychischen Problemen wie zum Beispiel Depressivität, Angst oder Psychose. Ob Cannabis die Ursache ist oder die Person konsumiert, um sich "besser" zu fühlen, ist wissenschaftlich nicht eindeutig geklärt. Bei genetischer Vorbelastung oder einer bestehenden Psychose kann Cannabiskonsum den Krankheitsverlauf verschlimmern oder einen Rückfall auslösen.

Rechtliches

Am 01. April 2024 trat das Cannabisgesetz in Kraft und damit eine regulierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken für volljährige Personen.

Das Gesetz sieht vor, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen dürfen, im Haushalt dürfen bis zu 50 Gramm gelagert werden. Privater Eigenanbau ist möglich, jedoch müssen die Pflanzen und Cannabisprodukte unzugänglich für Kinder und Jugendliche sein. Die Anzahl von drei lebenden Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts.

Für Jugendliche sind Besitz, Erwerb und Anbau weiterhin verboten. Jedoch fällt der Strafverfolgungszwang mit dem Cannabisgesetz weg. Das gefunden Cannabis wird einbehalten und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informiert. Andere Handlungen, die für Erwachsene strafbar sind, sind auch für Jugendliche strafbar (z.B. unerlaubtes Handeltreiben).

Die NRW-Landesregierung hat die Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung (COwiVO) beschlossen und den dazugehörigen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Zudem stellt ein Erlass klar, wie die im Konsumcannabisgesetz der Bundesregierung vorgeschriebenen Konsumverbote in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen auf Großveranstaltungen umgesetzt werden sollen.

Weitere Informationen zu Gesetzen und Erlassen finden Sie unter

https://www.starkstattbreit.nrw.de/Rechtliches

Hier veröffentlichen wir auch weitere Informationen zu Anbauvereinigungen und Schulungsmöglichkeiten für Präventionsbeauftragte.

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Erlaubniserteilung für Anbauvereinigungen gibt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW:

https://www.mags.nrw/fragen-und-antworten-zu-anbauvereinigungen

Hierzu heißt es: "Es sind Bescheinigungen über die Teilnahme an Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtungen vorzulegen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Erstellung eines Mustercurriculums für die Schulung der Präventionsbeauftragten in Auftrag gegeben. Mit einem Ergebnis wird Anfang August 2024 gerechnet."

Cannabis als Arzneimittel

Cannabis wurde bereits vor mehreren Jahrtausenden in China als Heilmittel eingesetzt. Bedingt durch das weltweite Verbot im Laufe des 20. Jahrhunderts sank diese Bedeutung.
Seit dem Jahr 2017 sind die Produkte der Cannabispflanze zur Herstellung von Arzneimitteln zugelassen.

Diese cannabishaltigen Fertigarzneimittel gibt es  ausschließlich auf Rezept. Der in diesen Arzneimitteln verwendete Wirkstoff THC wird u.a. bei folgenden gesundheitlichen Problemen eingesetzt:

  • gegen Übelkeit und Brechreiz bei Krebs- und AIDS-kranken Menschen,
  • zur Appetitsteigerung bei Gewichtsabnahme infolge von Krebs oder AIDS,
  • krampflösend und zur Unterdrückung von Spasmen bei Multipler Sklerose,
  • als Schmerzmittel.

Zu beachten sind auch die psychischen Nebenwirkungen, weshalb der Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln erst als letztmögliche Therapiemaßnahme erfolgen sollte.

Geschichte

Die Hanf- bzw. Cannabispflanze kommt ursprünglich aus Asien. Sie wird in chinesischen Lehrbüchern erstmals erwähnt. In China wurde sie bereits vor 6.000 Jahren sowohl als Nutz- und Heilpflanze als auch als Rauschmittel eingesetzt, um bei rituellen Handlungen in Ekstase zu gelangen. Der Hanf hat Europa schließlich über den Mittleren und Nahen Osten erreicht.

Im 12. Jahrhundert wurde Cannabis auch hierzulande als Arzneimittel verwendet. Die Entwicklung anderer und besser wirksamer Medikamente hat dazu geführt, dass Cannabis nicht mehr in der  Behandlung von Krankheiten eingesetzt wurde.
Ausgehend von den USA entwickelte sich Anfang des 20. Jahrhunderts eine neue Einstellung zum Konsum von Cannabis. Zunächst richtete sich die ablehnende Haltung der US-Bürgerinnen und -Bürger besonders gegen die schwarze Bevölkerung, die viel Cannabis konsumierte. Hinzu kam, dass Hanf als Grundstoff für Textilien und Papier durch Baumwolle ersetzt wurde. So konnten die USA ein Cannabisverbot durchsetzen, das 1929 im Opiumgesetz des Deutschen Reiches übernommen wurde.

Cannabis wurde jedoch trotz Verbot als bewusstseinserweiternde Substanz von zahlreichen Kunstschaffenden genutzt. Zur Zeit der Studentenbewegung 1968 stieg der Cannabiskonsum in Deutschland so stark an, dass die Behörden den illegalen Anbau und Handel konsequent verfolgten und die Strafen erhöhten – zuletzt 1981.

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Aus Düsseldorf: Auf der A 52 in Richtung Essen fahren Sie bis zum Breitscheider Kreuz und dort auf die A3 in Richtung Köln/Oberhausen. Folgen Sie der Beschilderung A52/Essen/Ratingen-Breitscheid. Nehmen Sie die Ausfahrt 25/Breitscheid und fahren Sie Richtung Ratingen/Breitscheid/Mülheim a.d.R.-Süd. Halten Sie sich an der Gabelung links und folgen der B1 in Richtung Mülheim a.d.R./Breitscheid-Nord. Dann biegen Sie links in die Kölner Straße/B1 ab. Folgen Sie der Straße immer weiter geradeaus auf die Obere Saarlandstraße den Berg hoch.

Nach ca. 8 km biegen Sie hinter der Aral-Tankstelle (rechte Seite) links ab auf den Werdener Weg Richtung Stadtmitte, der in die Kaiserstraße übergeht.

Links der Schienen befindet sich die ginko Stiftung für Prävention, schräg gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd mit Schwimmbad, Sporthalle sowie großem Parkplatz, auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich auf der Kaiserstraße 90 die ginko Stiftung für Prävention.

Aus Essen: Von der A 40 nehmen Sie die Ausfahrt 19 Mülheim-Zentrum/Heißen und fahren ca. 5 km immer geradeaus auf der Essener Straße/B1 in Richtung MH-Zentrum bis zur Ampelkreuzung. Dort biegen Sie links in die Kaiserstraße ab, die Sie knapp 1 km hochfahren. Auf der rechten Seite befindet sich die ginko Stiftung für Prävention, schräg gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd mit Schwimmbad, Sporthalle sowie großem Parkplatz. Um dort zu parken, wenden Sie links an der nächsten Ampelkreuzung in die Gegenrichtung (über die Schienen). 

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Der Hauptbahnhof Mülheim ist mit mehreren RE, RB und S-Bahnen erreichbar. Von dort können Sie zu Fuß laufen oder die Straßenbahn 112 nehmen.

Zu Fuß: Dauer ca. 12 Minuten: Sie gehen durch das angrenzende Einkaufzentrum (Forum) hindurch bis zum Ende (Woolworth). Hier nehmen Sie die Treppe nach unten, gehen geradeaus und kommen durch das Gebäude auf den Kaiserplatz. Hier überqueren Sie die Straße (zwei Ampeln). Ab hier laufen Sie parallel der Schienen die Kaiserstraße immer weiter hinauf, auf der rechten Seite befindet sich die ginko Stiftung für Prävention - Hausnummer 90 - schräg gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd.

Mit der Straßenbahn: Zu Fuß bis zum Kaiserplatz. Dort nehmen Sie an der "Haltestelle Kaiserplatz" die Straßenbahn-Linie 112 Richtung "Hauptfriedhof". Nach zwei Haltestellen steigen Sie am "Sportzentrum Süd" aus. In Fahrtrichtung rechts 60 Meter die Straße wieder herunter finden Sie die ginko Stiftung für Prävention gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd.

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