Alkohol

Reiner Alkohol

Reiner Alkohol - Äthylalkohol oder Äthanol - ist eine farblose, brennbare Flüssigkeit, die auch als Lösungsmittel in Farbstoffen und Arzneien verwendet wird. Alkohol entsteht durch Gärung kohlenhydrathaltiger Naturprodukte wie Traubensaft und Gerste.
Äthylalkohol ist die "psychoaktive Substanz" in Wein, Bier oder Schnaps, die zum Rausch führen kann.

Alkoholische Getränke sind als Genuss-, Rausch- oder Nahrungsmittel seit dem Altertum in nahezu allen Kulturen bekannt. Schon im alten Ägypten wurde Bier gebraut. Griechen und Römer verehrten einen Gott des Weines, Dionysos bzw. Bacchus.

Die Germanen stellten aus Honig und Wasser berauschenden Met her. Wein als Symbol des Erlöserblutes gehört im Christentum vielerorts weiterhin zur Abendmahlsfeier dazu. Im Mittelalter brauten Klostermönche Bier, das als alltägliches Nahrungsmittel eingesetzt wurde.

Alkohol in Getränken

Alkoholische Getränke haben einen unterschiedlichen Gehalt: bei mehr als 0,5 Volumenprozent (Vol.-%) Alkohol muss dies auf der Flasche laut Lebensmittelgesetz gekennzeichnet sein. Alkoholfreie Biere oder Getränke wie Malzbier können geringe Mengen Alkohol enthalten! Auch zahlreiche Arzneimittel haben einen z.T. sehr hohen Alkoholgehalt.

 Bier  ca. 4-5 Vol.-% 
 Alkopops  ca. 5-6 Vol.-%
 Wein/Sekt  ca. 8-14 Vol.-%
 Liköre  ca. 24-42 Vol.-%
 Korn  ca. 40-60 Vol.-%
 Whisky  ca. 40-45 Vol.-%
 Wodka  ca. 40-50 Vol.-%
 Wodka mit Orangensaft  ca. 17-20 Vol.-%
 Weinbrand  ca. 38 Vol.-%
 Rum  ca. 40-70 Vol.-%

 

© erinmbonilla/Fotolia
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Wirkung

Alkohol gelangt sehr schnell in die Blutbahnen und so in den gesamten Körper, wo er besonders die Gehirnfunktion beeinflusst. Der Konsum alkoholischer Getränke hat zunächst eine anregende, später eine hemmende Wirkung.

Zunächst fühlt man sich zwangloser und freier, unbeschwert und entspannt. Die Zunge wird lockerer, die Fähigkeit zur Selbstkritik lässt nach. Im weiteren Verlauf verringern sich Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit deutlich.
Bei einer Blut-Alkohol-Konzentration von circa einem Promille beginnt das Rauschstadium. Bewegungen werden unkontrollierter, es kommt zu erstem Torkeln und Lallen, die Stimmung ist albern-heiter, aber auch oft aggressiv oder depressiv.
Bei  einer Blut-Alkohol-Konzentration von zwei Promille kommt es zu  schwerwiegenden Gedächtnis- und Orientierungsstörungen. In diesem Zustand kommt es bei den Betroffenen zumeist  zu einem "Filmriss", d.h. sie können sich im Nachhinein an nichts mehr erinnern.
Bei über drei Promille spricht man von einer schweren Alkoholvergiftung, die zum Koma und Tod durch Herz-Kreislauf-Versagen und Atemstillstand führen kann.

Menschen vertragen Alkohol sehr unterschiedlich:

  • Frauen vertragen wegen des höheren Fettgehaltes ihres Körpers etwa ein Fünftel weniger Alkohol als Männer.
  • Bei Personen, die müde sind, lange nichts gegessen haben bzw. gleichzeitig bestimmte Medikamente eingenommen haben, verstärkt sich die Wirkung des Alkohols.

Für Jugendliche ist der Konsum von Alkohol besonders gesundheitsschädlich und auch das Risiko einer Alkoholvergiftung ist erhöht:

  • Enzyme in der Leber sind größtenteils für den Abbau des Alkohols verantwortlich. Diese sind bei Jugendlichen in deutlich geringerer Menge vorhanden als bei Erwachsenen.
  • Das im Wachstum befindliche Gehirn reift zwischen dem 12. und dem 16. Lebensjahr besonders stark und reagiert auf Zellgifte wie Alkohol sehr empfindlich. Folgen sind eine verminderte Denk- und Gedächtnisleistung. Erst mit ca. 20 Jahren ist die körperliche Entwicklung abgeschlossen.

Akute und langfristige Gesundheitsschäden

Rund ein Drittel aller Gewalttaten wie Sachbeschädigung, Körperverletzung und Totschlag werden unter Alkoholeinfluss begangen. Grund dafür ist vor allem die enthemmende Wirkung des Alkohols. Beim Konsum von Alkohol werden häufig Ängste und Hemmungen reduziert, weshalb sich Betroffene furchtloser und mutiger fühlen, aber auch schneller reizbar sind.
Die sonst vorhandene Selbstkontrolle nimmt ab, die Stimmungslage verändert sich und kann zunehmend zu aggressiven Handlungen führen. Insbesondere Mädchen und Frauen unterliegen einer erhöhten Gefahr, Opfer sexueller Übergriffe zu werden.


Schon ab einer sehr geringen Menge Alkohol verschlechtern sich das Wahrnehmungsvermögen und die Fähigkeit, Entfernungen richtig einzuschätzen. In Deutschland gilt eine Obergrenze von 0,5 Promille für die Teilnahme am Straßenverkehr für Kraftfahrzeug-Führende. Bei Anzeichen von Fahruntauglichkeit kann beim Fahren eines Kraftfahrzeugs ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Letzteres gilt auch für Fahrradfahrerinnen und -fahrer. Für Fahranfängerinnen und -anfänger unter 21 Jahren sowie in der zweijährigen Probezeit gilt – unabhängig vom Alter – die Null-Promille-Grenze.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sowie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfehlen den Verzicht auf alkoholische Getränke - es gibt laut aktuellem Forschungsstand keinen "risikoarmen Konsum" (https://www.dhs.de/service/aktuelles/meldung/neue-dhs-empfehlungen-zum-umgang-mit-alkohol/).

Schwangere Frauen und stillende Mütter sollten auf den Konsum von Alkohol wegen der Gefährdung bzw. Schädigung des (ungeborenen) Kindes ganz verzichten. Jugendliche sollten - wenn überhaupt - nur in Ausnahmefällen und wesentlich geringere Alkoholmengen zu sich nehmen. Bei Jugendlichen kann bereits der Konsum von Alkohol in geringen Mengen zu Veränderungen am noch nicht ausgereiften Gehirn führen: Das Gehirn reift im Alter zwischen 12 und 16 Jahren besonders stark und reagiert auf Zellgifte wie Alkohol sehr empfindlich. Vor diesem Hintergrund sollten Kinder gar keinen Alkohol trinken!

Alkohol ist ein Zellgift und kann vor allem im heranwachsenden Körper große Schäden anrichten. Folgende Organe sind besonders gefährdet:

  • das Gehirn
  • die Bauchspeicheldrüse
  • die Leber,
  • die Nieren und
  • das Verdauungssystem.

Alkoholbedingte Beeinträchtigungen der Gehirnfunktion äußern sich u.a. in Störungen des Gedächtnisses und der Denkfähigkeit und haben Auswirkungen auf die seelische Entwicklung (z. B. Neigung zu Depressionen und Wahnvorstellungen). Manche alkoholkranke Menschen leiden zusätzlich unter schmerzhaften Nervenentzündungen in den Beinen.

Die Bauchspeicheldrüse ist für den Verdauungsprozess im Darm zuständig und regelt den Zuckerstoffwechsel im Blut. Bei alkoholkranken Menschen kommt es über eine Funktionsbeein­trächtigung dieses Organs nicht selten zu Verdauungsstörungen sowie einer behandlungsbedürftigen Zuckerkrankheit.

Die Leber leitet das vom Verdauungskanal kommende Blut gefiltert und gereinigt zum Herzen weiter. Bei jeder Alkoholzufuhr gehen in der Leber Zellen zugrunde. Es bilden sich kleine, harte Narbenknötchen. Diese wachsen bei längerem Alkoholmissbrauch soweit, bis der Flüssigkeitsstrom nicht mehr möglich ist. Hier spricht man von einer Leberzirrhose. Durch Schädigung des wichtigsten Stoffwechselorgans kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen wichtiger Körperfunktionen. Im fortgeschrittenen Stadium bildet sich ein Blutrückstau bis zum Verdauungskanal. Dort entstehen, besonders an Magen und Speiseröhre Krampfadern. Wenn eine dieser Adern platzt, verblutet die betroffene Person in wenigen Minuten. Sehr viele alkoholkranke Menschen sterben an dieser Komplikation.

Die Nieren entgiften den Körper, indem sie das Blut filtern. Sie sind auch zuständig für einen ausgewogenen Wasserhaushalt des Körpers. Um die gefilterten Giftstoffe ausscheiden zu können, die durch den Alkoholkonsum im Körper sind, produzieren die Nieren viel Urin. So kommt es zu einem relativen Wasserverlust, der wiederum Durst und Kopfschmerzen auslösen kann. Übermäßiger Alkoholkonsum kann auch zu einer Schädigung der Nierenfunktion führen.

Speiseröhre, Magen, Dünn- und Dickdarm sind Teile des Verdauungssystems. Alkohol wird über die Magen- und vor allem über die Dünndarmschleimhäute ins Blut aufgenommen. Er irritiert die Oberflächen aller Organe des Verdauungstraktes. Dabei greift er z.B. die Magenwände an und regt zur Produktion von Magensäure an. Dies kann zu Magenbrennen und Erbrechen führen. Hoher und dauerhafter Alkoholkonsum kann zu Verdauungsproblemen führen und die Magenschleimhäute verändern. Magengeschwüre und Krebsarten wie Speiseröhren-, Magen und Darmkrebs können die Folge sein.

Zahlen, Jugendschutz, Alkoholsteuer

Deutschland gilt im europäischen Vergleich als Hochkonsumland. Der durchschnittliche Ksonum pro Kopf und Jahr beträgt mehr als 10 Liter Reinalkohol.

Aktuelle Zahlen zum Konsum liefern

  • das Jahrbuch Sucht
  • das Datenportal des Bundesdrogenbeauftragten https://datenportal.bundesdrogenbeauftragter.de/alkohol
  • der Alkoholatlas (Deutsches Krebsforschungszentrum)
  • der Alkoholsurvey (Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG).

 

In Deutschland sollen Jugendliche  durch das Jugendschutzgesetz vor einem Missbrauch der "Volksdroge" Alkohol geschützt werden. Das Gesetz verbietet den Verkauf alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren. Bei hochprozentigen alkoholischen Getränken ist die Abgabe erst an mindestens 18-Jährige erlaubt.

Der Staat kontrolliert Herstellung und Verkauf von Alkohol und erhebt Steuern nach dem Alkoholsteuergesetz (gültig seit 1. Januar 2028). 2024 betrugen diese Steuereinnahmen rund 2 Milliarden Euro (https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Verbrauchsteuern/alkoholsteuer.html). 

Alkohol und Schwangerschaft

Jährlich werden etwa 10.000 Neugeborenen mit einer fetalen Alkoholspektrum-Störung (FASD) geboren. Ursache ist Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft.
Mittlerweile gilt als erwiesen, dass bereits ein geringer und gelegentlicher Alkoholkonsum zu Schäden führt (Bergmann et al. 2006; Merzenich/Lang 2002, https://www.kindergesundheit-info.de/infomaterial-service/nachrichten/artikel/artikel/fuer-die-gesundheit-ihres-kindes-kein-alkohol-in-der-schwangerschaft/).

Alkohol passiert die Plazenta ungehindert und wirkt sich negativ auf die Entwicklung der kindlichen Nervenbahnen aus. In der Folge kommt es u.a. zu Fehlbildungen (Dysmorphie), Störungen des zentralen Nervensystems und Wachstumsstörungen.
FAS ist die häufigste Ursache für eine angeborene geistige Behinderung - weit vor dem Down-Syndrom. Alkoholbedingte mentale Schäden des Fötus sind - wenn sie einmal vorhanden sind - irreversibel (Feldmann 2006; Spohr 2006).
Alle alkoholbedingten Folgeschäden bei Neugeborenen sind durch Verzicht auf den Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft vermeidbar!

Alkoholabhängigkeit

Eine Alkoholabhängigkeit entwickelt sich meist schleichend. Zunächst trinkt die Person Alkohol nur in Gesellschaft, genießt die Heiterkeit und gehobene Stimmung. Immer häufiger wird dann Alkohol eingesetzt, um trübe Stimmungen und Ängste zu vertreiben. Ein Anlass zum Trinken findet sich immer. Die Abhängigkeit beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem man sich ohne Alkohol unwohl fühlt und unter der Enthaltsamkeit leidet.

Wie bei jedem Suchtmittel müssen die Mengen zunehmend erhöht werden, bis sich die gewünschten positiven Gefühle einstellen. Probleme werden kaum oder nicht mehr gelöst, sondern mit Alkohol "heruntergespült".

Verlauf und Folgen der Abhängigkeitserkrankung

Bei einer Alkoholabhängigkeit werden neben den körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen auch die sozialen Folgen immer deutlicher. Alkoholkranke Menschen fallen zum Beispiel bei der Arbeit durch häufige Fehlzeiten oder durch (verdeckten) Alkoholkonsum am Arbeitsplatz auf. Unkontrolliertes, aggressives Verhalten im Rausch ruft oft Streit in der Familie hervor.
Aus Scham ziehen sich viele Betroffene zurück, meiden ihren Freundes- und Bekanntenkreis oder vernachlässigen ihre Familie. Ein Teufelskreis entsteht. Einsamkeit und Schuldgefühle müssen mit noch mehr Alkohol verdrängt werden.

 

Behandlung der Alkoholabhängigkeit

Alkoholabhängigkeit ist als Krankheit anerkannt. Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für einen qulifizierten Entzug.
Bei der Behandlung steht zunächst die körperliche Abhängigkeit im Vordergrund. Beim sogenannten qualifizierten Entzug werden zusätzlich zur Behandlung des körperlichen Entzugssyndroms die psychische Abhängigkeit und die soziale Situation mit einbezogen.

Im Rahmen der Akutbehandlung wird der Körper entgiftet. Der Entzug ist meist mit unangenehmen und behandlungsbedürftigen Begleiterscheinungen verbunden. Er dauert zwei bis drei Wochen und sollte in einer Fachklinik durchgeführt werden.

An den qualifizierten Entzug sollte sich möglichst direkt eine Anschlussbehandlung zur Entwöhnung anschließen.

Entwöhnungsbehandlung und ambulante Nachsorge

Nach dem qualifizierten Alkoholentzug muss die seelische Abhängigkeit behandelt werden. Zur Vermeidung von Rückfällen lernt die alkoholkranke Person, ohne Alkohol auszukommen und neue Gewohnheiten zu etablieren. Eine solche Therapie kann in einer Fachklinik oder ambulant in Einzel- und/oder Gruppentherapie durchgeführt werden. Zur Stabilisierung des Behandlungserfolgs kann eine ambulante Nachsorge z.B. durch eine Suchtberatungsstelle sinnvoll sein.
Eine kontinuierliche medizinische Versorgung, ein alkoholfreies familiäres und soziales Umfeld, der Kontakt zu anderen alkoholkranken Personen im Rahmen von Suchtselbsthilfegruppen erleichtern die dauerhafte Abstinenz.

 

Kontakt

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So finden Sie uns

Mit dem Auto

Aus Düsseldorf: Auf der A 52 in Richtung Essen fahren Sie bis zum Breitscheider Kreuz und dort auf die A3 in Richtung Köln/Oberhausen. Folgen Sie der Beschilderung A52/Essen/Ratingen-Breitscheid. Nehmen Sie die Ausfahrt 25/Breitscheid und fahren Sie Richtung Ratingen/Breitscheid/Mülheim a.d.R.-Süd. Halten Sie sich an der Gabelung links und folgen der B1 in Richtung Mülheim a.d.R./Breitscheid-Nord. Dann biegen Sie links in die Kölner Straße/B1 ab. Folgen Sie der Straße immer weiter geradeaus auf die Obere Saarlandstraße den Berg hoch.

Nach ca. 8 km biegen Sie hinter der Aral-Tankstelle (rechte Seite) links ab auf den Werdener Weg Richtung Stadtmitte, der in die Kaiserstraße übergeht.

Links der Schienen befindet sich die ginko Stiftung für Prävention, schräg gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd mit Schwimmbad, Sporthalle sowie großem Parkplatz, auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich auf der Kaiserstraße 90 die ginko Stiftung für Prävention.

Aus Essen: Von der A 40 nehmen Sie die Ausfahrt 19 Mülheim-Zentrum/Heißen und fahren ca. 5 km immer geradeaus auf der Essener Straße/B1 in Richtung MH-Zentrum bis zur Ampelkreuzung. Dort biegen Sie links in die Kaiserstraße ab, die Sie knapp 1 km hochfahren. Auf der rechten Seite befindet sich die ginko Stiftung für Prävention, schräg gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd mit Schwimmbad, Sporthalle sowie großem Parkplatz. Um dort zu parken, wenden Sie links an der nächsten Ampelkreuzung in die Gegenrichtung (über die Schienen). 

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Der Hauptbahnhof Mülheim ist mit mehreren RE, RB und S-Bahnen erreichbar. Von dort können Sie zu Fuß laufen oder die Straßenbahn 112 nehmen.

Zu Fuß: Dauer ca. 12 Minuten: Sie gehen durch das angrenzende Einkaufzentrum (Forum) hindurch bis zum Ende (Woolworth). Hier nehmen Sie die Treppe nach unten, gehen geradeaus und kommen durch das Gebäude auf den Kaiserplatz. Hier überqueren Sie die Straße (zwei Ampeln). Ab hier laufen Sie parallel der Schienen die Kaiserstraße immer weiter hinauf, auf der rechten Seite befindet sich die ginko Stiftung für Prävention - Hausnummer 90 - schräg gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd.

Mit der Straßenbahn: Zu Fuß bis zum Kaiserplatz. Dort nehmen Sie an der "Haltestelle Kaiserplatz" die Straßenbahn-Linie 112 Richtung "Hauptfriedhof". Nach zwei Haltestellen steigen Sie am "Sportzentrum Süd" aus. In Fahrtrichtung rechts 60 Meter die Straße wieder herunter finden Sie die ginko Stiftung für Prävention gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd.

Hier können Sie die Wegbeschreibung  herunterladen.