Fachstelle für Sucht­vorbeugung
Jugend­beratungs­stelle
in Mülheim an der Ruhr

Kontrast Leichte Sprache

Alles was Recht ist?

31.10.2016LK

Im Rahmen dieser Unterrichtsreihe Check it! hat Kriminaloberkommissar Stefan Janke (Polizei Essen), dessen Sachgebiet die Suchtprävention ist, eine Doppelstunde mit der Klasse AMTU01 des Berufskollegs Stadtmitte der Stadt Mülheim verbracht. Zu den Aufgaben von Stefan Janke gehört es, die jungen Erwachsenen Schülerinnen und Schüler zu informieren, aufzuklären und zu beraten. Diese Veranstaltung hat den Schwerpunkt einen Denkanstoß zu geben, welche Risiken und Fallstricke im Rechtssystem liegen, wenn man konsumiert. Im Fokus stehen die illegalen Drogen, denn nur hier gibt es die Aufklärung über das Betäubungsmittelgesetz; aber auch das Jugendschutzgesetz ist immer wieder Thema in den Veranstaltungen.

„Check it!“ ist die von der Fachstelle für Suchtvorbeugung in Mülheim entwickelte Unterrichtsreihe, zu der fünf Veranstaltungen über das gesamte Schulhalbjahr zählen. Die Schülerinnen und Schüler befassen sich im Rahmen von „Check it!“ mit den Themen Konsum und Vorbeugung von Suchterkrankungen.

Herr Janke veranschaulichte das Thema mithilfe einer Power Point Präsentation, zudem stellte er bespielhafte Behauptungen auf, die die Schülerinnen und Schüler kommentieren sollten, ob sie der Wahrheit entsprechen oder nicht und begründen, warum sie genau dieser Meinung sind. Am Ende jeder Diskussion gab es dann jeweils eine Aufklärung, welche die Schülerinnen und Schüler meist ins Staunen versetzte. Spätestens hier wurde jedem klar: so einfach ist das mit den Gesetzen gar nicht. Die Antwort war nämlich meist eine andere, als sie es gedacht hätten. In Verknüpfung mit den Behauptungen erhielten die Berufsschülerinnen und - schüler wichtige Sachinformationen, die eine Sicherheit im Umgang mit den rechtlichen Konsequenzen vermittelten. So war zum Beispiel vielen nicht klar, dass es Auswirkungen hat, wenn sie im Jugendalter eine Anzeige wegen Betäubungsmittelvergehen erhielten und sich im Erwachsenenalter nun nicht zur Führerscheinprüfung anmelden können. Anderes Beispiel: dass das Tolerieren von Menschen, die in den eigenen Räumen kiffen, als „Bieten von Gelegenheiten“ aufgefasst werden kann und man sich hier strafbar macht, auch wenn man selbst nicht konsumiert.

Insgesamt war es eine lebendige Veranstaltung, bei der die älteren Schülerinnen und Schüler ihre Fragen stellen und die für sie relevanten Aspekte im Themenschwerpunkt Gesetz und Konsequenzen mitnehmen konnten.


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