Beratung als Auflage Gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen und dabei erwischt worden? Dann kann es sein, dass die Richterin/der Richter, die Jugendgerichtshilfe oder die Schule die Erfüllung einer Auflage ausspricht und die betroffenen Jugendlichen zu einer Beratung schickt. Die Jugendberatung der ginko Stiftung hat ein Programm zur "Beratung als Auflage" entwickelt. Beratung als Auflage besteht aus bis zu 5 Gesprächen. Es geht in den Gesprächen um die Auseinandersetzung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ihrem Drogenkonsum.
Themen können zum Beispiel sein Informationen zu Wirkungen von Drogen und Risiken des Konsums, Rechtliche Aspekte des Konsums, "Safer use"-Regeln, Konsummotive, Motivationen zu konsumieren oder zu reduzieren. Die Beratung als Auflage ist nach 5 Sitzungen beendet. Bei Bedarf kann die Beratung als "normale" Beratung weitergeführt werden.
Kontakt Sie erreichen uns per Telefon unter 0208 30069-31 oder per E-Mail unter 6A7567656E646265726174756E674067696E6B6F2D7374696674756E672E6465, um einen Termin für ein erstes Gespräch zu vereinbaren.