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Jugend­beratungs­stelle
in Mülheim an der Ruhr

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Titel der Infocard zum Thema Lachgas- Titel der Infocard zum Thema Lachgas -

Auf Initiative der Mülheimer AG Suchtprävention: Rat der Stadt beschließt Lachgasverordnung

16.05.2025CE

Wir freuen uns, dass der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr den Vorschlag des Arbeitskreis Suchtprävention, eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Minderjährige auf den Weg zu bringen, schnell in die Tat umgesetzt hat. Diese Verordnung werten wir als Notlösung bis zur Findung bundesweit einheitlicher Regulierungen.  

In manchen Mülheimer Kiosken sah man zuletzt große, bunte Lachgas-Kartuschen in der Auslage. Relativ günstig, durch den unregulierten Verkauf absurd leicht zugänglich und via Luftballon konsumiert ist Lachgas eine insbesondere bei Kindern und Jugendlichen beliebte Droge geworden. Der kurze Rausch kann allerdings erhebliche gesundheitliche Risiken bergen – gerade bei jungen Menschen, deren Nervensystem nicht ausgereift ist. Atemdepressionen, Angstzustände, Verletzungen im Mund-, Rachen- oder auch im Lungengewebe sind unmittelbare Risiken. Langfristige Schäden können dadurch hervorgerufen werden, dass intensiver Konsum den Vitamin-B12-Stoffwechel beeinflusst: Nervenschäden in Form von Taubheitsgefühl und geschwächte Muskulatur sind die Folge.

Weitere Risiken entstehen durch die Tatsache, dass die gebrauchten Flaschen selten richtig entsorgt werden. Oft auf Spielplätzen konsumiert, finden sich dort am nächsten Morgen halbleere Gaskartuschen und Luftballonfetzen. Die unsachgemäße Entsorgung der Kartuschen führte zuletzt mehrfach zu Explosionen in Müllverbrennungsanlagen – beispielsweise in Hamburg.

 Die Mülheimer Verordnung folgt dem Vorbild anderer Städte wie Dortmund oder Frankfurt: „Um hier Minderjährige zu schützen, hätte sich die Stadt Mülheim an der Ruhr eine landes- und bundeseinheitliche Lösung gewünscht. Mit der in der heutigen (15. Mai 2025) Ratssitzung beschlossenen „Lachgasverordnung“ wird ein Verkaufs-, Ab- und Weitergabeverbot von Lachgas an minderjährige Personen geregelt, um Minderjährige zu schützen und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren.“ heißt es auf der Homepage der Stadt. Die Mülheimer Verordnung ist hier nachzulesen. Sie ist ab dem 31. Mai 2025 gültig.

Über die Fachstelle für Suchtvorbeugung der ginko Stiftung für Prävention sind Infocards zum Thema zu beziehen. Für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter:innen und andere Akteure der Jugendarbeit stellen wir eine von der Drogenhilfe Köln entwickelte Unterrichtseinheit zum Thema Lachgas zur Verfügung.

 

 

Quellen und weiterführende Links:

Materialien ginko stiftung - Landesfachstelle

Rat der Stadt beschließt Lachgas-Verordnung - Stadt Mülheim an der Ruhr

Topthema: Lachgas – kurzer Rausch mit langfristigen Folgen - drugcom

Lachgas: Freizeit-Droge mit Risiken | BARMER

Zahl der Lachgas-Vergiftungen steigt: Giftexperten warnen | NDR.de 

Lachgas: Harmloser Rausch oder Partydroge mit Risiko? | ZDF.reportage


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