Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Präventionsgesetz

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) vom 17. Juli 2015

Das Präventionsgesetz bündelt die zahlreichen parallelen Aktivitäten zu einer übergeordneten Strategie und vernetzt alle relevanten Akteure. In einer Nationalen Präventionskonferenz entwickeln die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner eine nationale Präventionsstrategie.

Die Soziale Pflegeversicherung erhält erstmals einen spezifischen Präventionsauftrag in der stationären Pflege.

Die Krankenkassen sollen künftig mehr Geld in die Prävention und Gesundheitsförderung investieren. Künftig sollen die Kranken- und Pflegekassen mehr als eine halbe Milliarde Euro für Präventionsleistungen bereitstellen; insbesondere in den Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeeinrichtung.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird die Krankenkassen bei der Entwicklung und Qualitätssicherung lebensweltbezogener Konzepte, Angebote und Materialien unterstützen.

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