Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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E-Shisha

E-Shishas sind nicht wiederbefüllbare, batteriebetriebene Einweg-E-Zigaretten, die unter anderem Namen verkauft werden, um Kinder und Jugendliche anzusprechen. Sie enthalten in der Regel eine aromatisierte Flüssigkeit ohne Nikotin.

E-Shishas sind im Vergleich zu den E-Zigaretten bunt bedruckt, das Design der Verdampfer ist häufig einer Shisha, einer arabischen Wasserpfeife, nachempfunden.
Gerade unter der Bezeichnung "Shisha-to-go" sind sie vor allem bei Schülerinnen und Schülern beliebt. Ähnlich den E-Zigaretten stellt der Gebrauch kostengünstiger E-Shishas einen möglichen Einstieg in die Tabaksucht dar.

21,4% der 12- bis 17-Jährigen und 14,4% der 18- bis 25-Jährigen haben zumindest einmal in ihrem Leben auch eine E-Shisha konsumiert (BZgA 2015).

Das NiSchG NRW unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Produktgruppen, sondern behandelt grundsätzlich alle Tabak-Produkte gleich.

Jede Zigarettenpackung muss laut Gesetz eindeutige Warnhinweise in Textform enthalten. Ebenso sind die Hersteller verpflichtet, den Nikotin- und Teergehalt einer Zigarette auf der Packung anzugeben. Die in einigen europäischen Ländern bereits umgesetzte EU-Richtlinie, die neben Warnhinweisen abschreckende Abbildungen zum Beispiel eines „Raucherbeins“ vorsieht, ist zum 20. Mai 2016 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden.

Vgl. E-Zigaretten


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