Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Hart am Limit

"Hart am Limit" (HaLT) ist ein bundesweites Alkoholpräventionsprojekt. Es wurde entwickelt, um dem Trend des komatösen Rauschtrinkens, des "Komasaufens" bei Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken. Anfang der 2000er-Jahre stiegen die Zahlen von Kindern und Jugendlichen, die mit Alkoholvergiftung in Krankenhäuser eingeliefert werden mussten. HaLT zeichnet sich dadurch aus, dass es vor Ort verschiedene Institutionen vernetzt. Dazu zählen die Fachstellen für Suchtvorbeugung, Krankenhäuser, Gastronomie, Vereine, Polizei und auch die Eltern/Familien.

HaLT besteht aus zwei Bausteinen, die sich gegenseitig ergänzen und verstärken.

  • dem reaktiven Baustein, bei dem die Betroffenen nach einem durch Alkoholmissbrauch bedingten Klinikaufenthalt direkt angesprochen werden und
  • einem proaktiven Baustein, bei dem die Einhaltung des Jugendschutzes z. B. bei Festveranstaltungen und im Handel im Vordergrund steht und kommunale Kooperationspartner vernetzt zusammenarbeiten.

HaLT in Nordrhein-Westfalen ist Partner des bundesweiten HaLT-Programms und wird momentan an 23 Standorten durchgeführt: HaLT-Standorte Nordrhein-Westfalen

Mehr Informationen zum bundesweiten Programm: www.halt.de

Reaktiver Baustein

Im reaktiven Projektbaustein werden Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum/nach Alkoholvergiftung und ihre Eltern mit dem sogenannten "Brückengespräch" meist noch im Krankenhaus angesprochen. Zusätzlich zu diesen Einzelberatungen erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem riskanten Konsumverhalten im Rahmen eines Gruppenangebotes. Neben der Zusammenarbeit mit den Kliniken gibt es, regional unterschiedlich, weitere Schnittstellen, um Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum frühzeitig zu erreichen, z.B. Jugendberufshilfe, Ärzte, Schulsozialarbeit oder Justiz.


Proaktiver Baustein

Der proaktive Baustein wendet sich in erster Linie an Erwachsene in ihrer Vorbildfunktion. Ziel ist es, eine kommunal verankerte Präventionsstrategie zu entwickeln, um riskanten Alkoholkonsum und komatöses Rauschtrinken bei Jugendlichen zu vermindern. Dazu zählen auch die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes an Festen, in der Gastronomie und im Einzelhandel sowie eine breite Sensibilisierung der Bevölkerung.



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