Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Landeskonzept gegen Sucht

20.10.2022RN

Oberstes Ziel der Sucht- und Drogenpolitik der Landesregierung bleibt es, die Chancen für alle Bürgerinnen und Bürger in NRW auf ein suchtmittelfreies Leben nachhaltig zu verbessern.

Das vorliegende Landeskonzept gegen Sucht (2020) ist – wie bereits das bisherige Landesprogramm gegen Sucht – als Gemeinschaftsinitiative aller Verantwortung tragenden Stellen und Institutionen angelegt. Es ist im Sinne eines Strategiepapiers darauf gerichtet, notwendige strukturelle und fachlichinhaltliche Weiterentwicklungen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene anzustoßen und die hierfür erforderlichen Umsetzungsprozesse zu befördern.

Inhaltliche Schwerpunkte des "Landeskonzeptes gegen Sucht"

  • Der missbräuchliche Konsum ins­besondere legaler Suchtmittel wie Tabak, Alkohol sowie von psychotropen Medikamenten mit Sucht­potenzial ist in unserer Gesellschaft weiterhin stark verbreitet. Erschwerend kommt hinzu, dass bei Jugendlichen das Einstiegsalter beim Konsum bestimmter Suchtmittel (insbesondere Alkohol) tendenziell sinkt und damit das Risiko einer späteren Suchtent­wicklung durch frühere Rauscher­fahrungen zusätzlich steigt. Neue problematische Konsummuster (z. B. Mehrfachkonsum von legalen und Illegalen Suchtmitteln oder das „Komasaufen“) verschärfen die Situation.
  • Auch die Störungen der Impulskontrolle (z. B. Pathologisches Glücksspielen, „Computerspielabhängigkeit“, „Online-Sucht“) bedürfen einer intensiven Betrachtung. Während das pathologische Glücksspielen bereits seit 2001 als eigenständiges Krankheitsbild anerkannt ist, gibt es im Zusammenhang mit der Bewertung und diagnostischen Einordnung anderer sogenannter „Verhaltenssüchte“ noch Klärungsbedarf.
  • Die sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mit zunehmender Individualisierung, Auflösung herkömmlicher Familienstrukturen, neuen Kommunikationsformen und Medien mit immer schnellerem Informations- und Wissenstransfer und entsprechend steigenden Anforderungen an Leistungs- und Anpassungsbereitschaft haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Suchtentwicklung und bedürfen einer stärkeren Berücksichtigung bei der Entwicklung von neuen Präventions- und Hilfeansätzen.
  • Genderspezifische Ansätze haben zwar seit einigen Jahren Eingang in Suchtforschung und Suchthilfe gefunden; eine durchgängig geschlechtergerechte und ge­schlechtsspezifische Ausrichtung von Suchtprävention und -hilfe ist jedoch noch nicht verwirklicht. Angesichts der großen Bedeutung geschlechtsspezifischer Unterschiede in allen Phasen der Sucht muss dieser Aspekt noch stärker in den Blick genommen werden, zumal diese Faktoren auch wesentlichen Einfluss auf die Suchtgefährdung von Kindern und Jugendlichen haben.
  • Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung wird das Problem „Sucht im Alter“ an Bedeutung gewinnen. Hierbei geht es sowohl um „älter werdende bzw. alt gewordene“ suchtkranke Menschen als auch um Menschen, die erst im höheren Lebensalter eine Sucht entwickeln. In beiden Fällen bedarf es einer Anpassung der Präventions- und Hilfeangebote, die insbesondere der Lebenssituation dieser Menschen sowie den mit zunehmendem Lebensalter hinzutretenden somatischen und/oder psychischen Krankheiten Rechnung tragen.
  • Rund ein Viertel der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen hat eine Migrationsgeschichte. Insbesondere sprachliche Probleme sowie die unterschiedlichen kulturellen Einflüsse erschweren diesen Menschen den Zugang zu Präventions- und Hilfeangeboten bei Suchtproblemen. Insoweit muss sich das gesamte Suchthilfesystem den speziellen Bedürfnissen und besonderen Problemlagen von Menschen mit Migrationsgeschichte noch stärker als bisher öffnen. Das heißt, dass kulturspezifische Besonderheiten eine stärkere Berücksichtigung finden sollten, verbunden mit der Weiterentwicklung kultursensibler Präventions- und Hilfeansätze.
  • Angesichts des – vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der insgesamt schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – tiefgreifenden Wandels unseres Gesundheits- und Sozialsystems drohen neben den suchtbedingten Beeinträchtigungen weitere Belastungen (z. B. durch den Verlust des Arbeitsplatzes, Überschuldung, soziale Isolation), die die soziale und berufliche Reintegration zusätzlich erschweren. Diese Reintegration ist jedoch unabdingbare Voraussetzung für die dauerhafte Überwindung einer Sucht.
  • Suchtkranke sind auch heute noch von Stigmatisierung und Ausgrenzung im beruflichen und sozialen Bereich betroffen. Hier gilt es, bestehende Initiativen und Maßnahmen gegen Diskriminierung dieser Menschen unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Kräfte weiterzuentwickeln und zu intensivieren.

Download "Landeskonzept gegen Sucht" (PDF)

 

 


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