Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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LAG Suchtvorbeugung NRW

Die Landesarbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung NRW (LAG Suchtvorbeugung) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Institutionen und Verbänden auf der Landesebene in NRW und gründete sich 1992.
Sie versteht sich als fachliches Gremium für die Weiterentwicklung der Suchtvorbeugung und ihrer Qualität.
Wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen werden dabei aufgenommen und diskutiert sowie eigenständige Maßnahmen und Publikationen entwickelt. Die LAG Suchtvorbeugung will die Vernetzung und Zusammenarbeit der Institutionen fördern und ihren Erfahrungsaustausch gewährleisten.

Zusammensetzung

  • Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe (ÄKNO, ÄKWL)
  • Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V. (ajs nrw)
  • Arbeitsgemeinschaft Prävention NRW (AG Prävention)
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW
  • DGB NRW
  • Geschäftsstelle der Suchtkooperation NRW
  • Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V.
  • Kommunale Spitzenverbände: Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag
  • Krankenkassen/-verbände in NRW: AOK NORDWEST, AOK Rheinland/Hamburg, BKK-Landesverband NORDWEST, die Ersatzkassen in NRW, IKK classic, SV LFG, KNAPPSCHAFT, vdek NRW
  • Landesfachstelle Prävention der Suchtkooperation NRW
  • Landesjugendring NRW
  • Landeskriminalamt NRW
  • Landessportbund NRW
  • Landeszentrum Gesundheit
  • Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe (LVR, LWL)
  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Der Paritätische)

    Beratende Mitglieder:
  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS),
  • Ministerium für Schule und Bildung (MSB),
  • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI),
  • Ministerium des Innern (MI)


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Öffnungszeiten: montags bis freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr
Termine in der Jugendberatung nach Vereinbarung

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