Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Positionspapier zur aktuellen Situation in der Arbeitsmarktpolitik

19.03.2024AK

Die Landesfachstelle berufliche und soziale Integration der Suchtkooperation NRW und der „Arbeitskreis der Arbeitsmaßnahmen für Menschen mit Suchterkrankungen in NRW“ veröffentlichen ein gemeinsames Positionspapier zur aktuellen Situation in der Arbeitsmarktpolitik. Die Landesfachstelle berufliche und soziale Integration der Suchtkooperation NRW unterstützt auf Landesebene für Nordrhein-Westfalen die Träger von Arbeitsmaßnahmen für Menschen mit Suchterkrankungen. Sie organisiert und koordiniert seit 2016 den Arbeitskreis, in dem sich die Träger zusammengeschlossen haben, die spezielle und vielfältige Angebote an Arbeitsmaßnahmen für Bürgergeld beziehende Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen vorhalten.

In den letzten Jahren erfolgten faktisch Kürzungen im Eingliederungstitel für die Arbeitsmarktförderung. Dies war u. a. Anlass für die Erarbeitung des Positionspapiers. Es beleuchtet die unsichere Finanzierungsstruktur der Träger und die von Kürzungen bedrohten niedrigschwelligen Angebote für die Zielgruppe der Suchtmittel konsumierenden Menschen. Einen guten Einblick in die Tätigkeitsbereiche der Arbeitsprojekte für die Zielgruppe bietet die Broschüre "Seitenwechsel02".

Hintergrund – Auszug aus dem Positionspapier

Die häufig langjährigen Verläufe einer Abhängigkeitserkrankung gehen mit sozialer Isolation, Verschuldung, Vorstrafen, Inhaftierung, prekären Wohnsituationen und dem Verlust der Tagesstruktur bis hin zu Zeiten von Obdachlosigkeit einher. Zusätzlich leidet ein großer Teil der von Abhängigkeit betroffenen Menschen unter weiteren komorbiden psychischen und somatischen Erkrankungen und viele sind aus medizinischer Sicht vorgealtert. Darüber hinaus führen Ausgrenzungserfahrung und Perspektivlosigkeit häufig zu Resignation und sozialem Rückzug. Unzureichende schulische und berufliche Qualifikationen, Brüche in der Erwerbsbiografie, die Anforderungen des Arbeitsmarktes und die herrschenden Arbeitsmarktbedingungen stellen oftmals eine große Herausforderung an die Aufnahme einer regulären Beschäftigung dar. Dennoch dürfen Menschen, die Suchtmittel gebrauchen, nicht von der Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung ausgeschlossen werden. In Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II können sie von den positiven Effekten einer sinnvoll erlebten Tätigkeit profitieren, sich mit ihrer Erkrankung auseinandersetzen und am Leben in der Gesellschaft teilnehmen. Die Erfahrungen zeigen, dass die Teilnehmenden mit Abhängigkeitserkrankungen längere Förderzeiträume benötigen. An sie gestellte Anforderungen und die tägliche Arbeitszeit können schrittweise erprobt und erhöht werden. Eine Folgeförderung in eine arbeitsmarktnähere Variante kann danach ein Ziel sein. Dabei profitieren sie von der Niederschwelligkeit der Maßnahmen mit der inhaltlichen sinnstiftenden Aufgabenstellung.

Der Arbeitskreis (AK) ist ein Zusammenschluss von (freien) Trägern, die sich für die genannte Zielgruppe einsetzen und vielfältige Möglichkeiten vorhalten, um mit den Teilnehmenden einen geregelten Tagesablauf aufzubauen, eine sinnstiftende Tätigkeit zu fördern und entsprechende Hilfestellung zur sozialen und beruflichen (Re-)Integration zu leisten. Alle Beteiligten des AKs leisten hierbei einen wesentlichen Beitrag zur sozialen sowie beruflichen Integration.

Download Positionspapier zur aktuellen Situation in der Arbeitsmarktpolitik

Mehr Informationen

Landesfachstelle berufliche und soziale Integration der Suchtkooperation NRW 

https://lf-integrationundsucht.nrw/

https://lf-integrationundsucht.nrw/


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