Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Geschichte

Die Idee einer rauch- und tabakfreien "Zigarette" mit erhitzter, befeuchteter und aromatisierter Luft als Ersatz für die konventionelle Zigarette wurde bereits 1963 patentiert, ging aber nie in Produktion.
2003 erfand der Chinese Hon Lik die heutige Version, die seit 2004 in China auf dem Markt ist. Diese darin enthaltenen Verdampfer basieren auf der gleichen Technologie mit denen Diskotheken Nebel erzeugen. Elektrische Zigaretten werden mittlerweile weltweit hergestellt und vertrieben.

Nahezu alle auf dem Markt vertriebenen elektrischen Zigaretten beruhen auf dem Verdampfungsprinzip. Sie bestehen aus einem Akku und einem Verdampfer.
Das Liquid besteht aus Propylenglykol, Glycerin, Lebensmittelaromen und zu geringen Teilen aus Wasser. Auf dem Markt gibt es Liquide mit Nikotin in verschiedener Stärke, aber auch nikotinfreie und nicht aromatisierte Liquide.

Elektrische Zigaretten sowie die Liquide sind in Deutschland (seit 2006) und den meisten europäischen Ländern in Spezialläden und einigen Supermärkten sowie über das Internet erhältlich.
Nikotinhaltige E-Zigaretten werden EU-weit im Rahmen der Tabakproduktrichtlinie (2014) geregelt:

  • nikotinhaltige Flüssigkeiten dürfen einen Nikotingehalt von 20 mg/ml nicht übersteigen,
  • Größenbeschränkungen von Nachfüllbehältern, Tanks und Kartuschen,
  • Erzeugnisse müssen mit einer Kindersicherung versehen sein, einen Warnhinweis tragen und dürfen nur mit einem Beipackzettel verkauft werden, der u.a. über Suchtpotenzial und Toxizität aufklärt sowie über mögliche schädliche Auswirkungen informiert,
  • bestimmte Zusatzstoffe - wie z. B. Vitamine oder Koffein - in den Liquiden sind verboten,
  • Hersteller und Importeure von E-Zigaretten (und E-Shishas) haben eine Meldepflicht über die Erzeugnisse, die sie in Verkehr bringen wollen,
  • Werbebeschränkungen gelten gleichermaßen wie bei Tabakprodukten (Drogenbeauftragte 2015).

Die EU-Tabakerzeugnisrichtlinie 2001/37EG ist im Mai 2016 durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse – TabakerzG – und die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse – TabakerzV – in nationales Recht umgesetzt.


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