Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Energydrinks

Energy Drinks bestehen hauptsächlich aus Wasser, Zucker (Saccharose, Glucose) bzw. Aspartam in der zuckerfreien Variante, Glucuronolacton, Koffein und Taurin und zugesetzten Vitaminen. Laut Herstellerangaben soll das Getränk eine belebende Wirkung sowie leistungssteigernde Eigenschaften haben, die sich aus der Zusammensetzung seiner Inhaltsstoffe ergeben. Die Idee für taurinhaltige Getränke stammt aus Japan, wo sie nach dem Zweiten Weltkrieg japanischen Piloten zur Steigerung der Leistung verabreicht wurden.
Der Effekt der Energy Drinks beruht hauptsächlich auf dem zugesetzten Zucker, der Energie liefert, und dem Koffein, das für die Aufputschwirkung sorgt.

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Gefahren

Ärztinnen und Ärzte sowie Ernährungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler warnen vor den Gefahren eines übermäßigen gemeinsamen Genusses von Alkohol und Koffein. Wer die Drinks gegen Müdigkeit und Erschöpfung trinkt, überschätzt sich schnell und bringt sich und andere in Gefahr, beispielsweise als Autofahrerin bzw. -fahrer. Warnungen werden jedoch oft ignoriert, da Energy Drinks insbesondere bei intensivem Alkoholgenuss häufig als Mittel gegen Müdigkeit eingesetzt werden.
Energy Drinks enthalten keinen Alkohol, werden jedoch in Lokalen häufig als Mixgetränk mit Wodka und ähnlichen Spirituosen angeboten, womit sie schnell zum beschriebenen Risiko werden können.
Die koffeinhaltigen, meist sehr zuckerreichen Getränke sind weder Durstlöscher noch Sportgetränk.
Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) konsumieren

  • fast 70% der 10- bis 19-jährigen Europäerinnen und Europäer regelmäßig Energy Drinks, davon jede/r zweite Jugendliche in Kombination mit Alkohol und
  • 41% der Jugendlichen und rund die Hälfte der Erwachsenen trinken Energy Drinks bei sportlicher Betätigung (Zucconi et. al. 2013).

Rechtliches

Wie viel Koffein und andere Wirkstoffe in sogenannten Energy Drinks enthalten sein dürfen, ist in Deutschland seit Juni 2013 gesetzlich in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung geregelt.
Für diese Zusatzstoffe gelten folgende Höchstgehalte:

Koffein: 320 Milligramm/Liter
Taurin: 4.000 Milligramm/Liter
Inosit: 200 Milligramm/Liter
Glucuronolacton: 2.400 Milligramm/Liter

Auf den Dosen muss der Hinweis "erhöhter Koffeingehalt" – zusammen mit der konkreten Koffeinmenge in Milligramm pro 100 Milliliter - stehen. Seit Dezember 2014 ist zudem der Hinweis Pflicht "Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen". Warnhinweise zur kritischen Kombination mit Alkohol oder Sport sind jedoch ebenso nicht vorgesehen wie eine Altersbeschränkung für den Verkauf.



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