Kontrastansicht Leichte Sprache A: Schrift größer Schrift kleiner
Weitere Module:

Rauchfreie Schule

Schulische Maßnahmen zur Tabakprävention gelten als besonders geeignet, um gesundheitlichen Risiken und Suchtgefährdungen durch den Tabakkonsum vorzubeugen.

So ist das mit dem neuen Schulgesetz verankerte Rauchverbot an Schulen eine wichtige Maßnahme, um das Rauchverhalten der Schüler/innen und Lehrkräfte zu beeinflussen.

Erfahrungen zeigen allerdings, dass ein bestehendes Rauchverbotallein nicht zu einer Verhaltensänderung der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte führt. Damit ein Verbot nachhaltig wirksam ist, sollte es in ein Gesamtkonzept von Präventionsmaßnahmen eingebunden sein.

Die Schule ist sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Lehrkräfte und andere Beschäftigte ein bedeutsamer Lern-, Arbeits- und Erfahrungsort. Die Schule ist neben dem Elternhaus aber auch ein Ort, an dem Kindern und Jugendlichen der Konsum von Tabakprodukten bzw. der Umgang damit vorgelebt wird.

Tabakprävention: Schulen werden unterstützt

Um das Rauchverhalten von Jugendlichen nachhaltig zu beeinflussen, empfiehlt es sich, einzelne Projekte und Maßnahmen so aufeinander abzustimmen, dass ein sinnvolles "Gesamtkonzept" entsteht.

Die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Gesamtkonzeptes zur Tabakprävention stellt für viele Schulen eine große Herausforderung dar:

Engagement, Überzeugungsarbeit und Geduld sind gefragt.

Das Programm in fünf Schritten der Initiative "Leben ohne Qualm" bietet Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung eines individuellen schulischen Tabakpräventionskonzeptes durch abgestimmte Informations- und Beratungsangebote.

 

Jugendliche: Erwachsene sind Vorbilder

Warum rauchen Jugendliche eigentlich? Rauchen kann für junge Menschen wichtige Signal-Funktionen haben:

  • Hey, ich bin erwachsen!
  • Ich gehöre zu einer bestimmten Gruppe!
  • Ich habe meinen eigenen Lebensstil: Ich rauche!
  • Ich bin "cool" und lässig und habe meine Stimmungen im Griff!
  • Ich bin schlank und attraktiv!

Das Tabakrauchen wird vielen Kindern und Jugendlichen im schulischen Umfeld vorgelebt. Dabei übt die Gruppe der Gleichaltrigen einen bedeutenden Einfluss aus.

  • Bereits in der 5. Schulklasse beginnen Kinder, erste Zigaretten zu rauchen.
  • In der 7. Klasse raucht rund jede*r zehnte, in der 9. Klasse bereits rund ein Drittel aller Schüler*innen regelmäßig.
  • Rauchende Kontaktpersonen wie Mitschüler*innen, Eltern, Freund*innen, Geschwister oder Lehrerkräfte erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche ebenfalls mit dem Rauchen beginnen.

Rauchfrei: klare Regeln sind glaubwürdig

Eine rauchfreie Schule benötigt klare Regeln. Ein schulisches Konzept zur Tabakprävention ist glaubwürdig, wenn diese Regeln konsequent umgesetzt werden.

  • Wenn es auf dem Schulgelände klare Rauchverbote gibt und diese konsequent umgesetzt werden, beginnen weniger Schüler*innen mit dem Rauchen.
  • Schulen, die über klare Regeln zum Rauchen verfügen und diese auch konsequent umsetzen, stärken die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit schulischer Regeln insgesamt.
  • Die einheitliche und abgestimmte Umsetzung der Regeln festigt die Glaubwürdigkeit der Lehrkräfte und wirk positiv auf die Autorität des Kollegiums.
  • Schulen, die Programme zur Tabakprävention umsetzen, tun etwas für die Gesundheitsförderung, für ihr gutes Image und sie werden ihrer Vorbildfunktion gerecht.

Das Schulgesetz: Schule als rauchfreie Zone

Das Rauchen ist an Schulen in Nordrhein-Westfalen verboten.

Im Schulgebäude, auf dem Schulgrundstück gilt ein generelles, ausnahmsloses Rauchverbot für Schüler/innen, Lehrkräfte, sonstige Schulbedienstete und Gäste.

Das Schulgesetz verweist in § 54 Schulgesundheit Absatz (6) ergänzend auf die Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes NRW (NiSchG NRW). So bestimmt sich das Rauchverbot an Schulen nach den Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes NRW.

Nach §10 Absatz (1) des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) dürfen keine Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren in Gaststätten, Verkaufsstellen oder in der Öffentlichkeit abgegeben werden noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

Hiernach gilt im Schulgebäude, auf dem Schulgrundstück ein generelles, ausnahmsloses Rauchverbot der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstige Bedienstete und Gäste. Vgl. §2 Absatz 3 und §3 Absatz (1) Nichtraucherschutzgesetz NRW (NiSchG NRW)

12.11.2019

Das Ziel: ein ausgewogenes Schulkonzept

Maßnahmen zur Tabakprävention im schulischen Kontext sind besonders geeignet, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Tabakrauchens zu schützen.

Die Existenz eines Rauchverbotes bedeutet nicht zwangsläufig eine Veränderung des Rauchverhaltens. Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens sollen sich deshalb nicht auf Verbote und Sanktionen beschränken. Die Erfahrungen zeigen, dass dem Rauchen am effektivsten durch ein abgestimmtes und ausgewogenes Bündel von Maßnahmen zu begegnen ist, die in einem Schulkonzept festgehalten werden.


Es empfiehlt sich, die wesentlichen, evidenzbasierten Maßnahmen, die den Einstieg ins Rauchen verhindern oder verzögern und den Ausstieg erleichtern, als Elemente ins Schulkonzept aufzunehmen und sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Ziele dieser Maßnahme sind:

  • den Einstieg in das Rauchen möglichst zu verhindern oder so weit wie möglich zu verzögern und
  • bei denen, die bereits rauchen, den gesundheitlichen Schaden zu begrenzen und den Ausstieg zu erleichtern.

Das Schulkonzept: Inhalte

Eine Schule, die die wesentlichen Elemente in ihrem Schulkonzept verankert hat,

  • hat Ansprechpersonen und Beauftragte, die die Belange der am Schulleben Beteiligten zum Thema "Rauchen" in den Schul-Gremien vertreten.
  • verfügt über schriftliche Regeln zum Tabakkonsum und zum Umgang mit Verstößen gegen diese Regeln (auf dem Schulgelände und im Schulumfeld) für Schüler/innen und alle am Schulleben Beteiligte.
  • bezieht Schüler/innen und alle am Schulleben Beteiligten bei der Entwicklung von Regeln, Sanktionen, Projekten und Maßnahmen mit ein,
  • kontrolliert systematisch die Einhaltung der Regeln.
  • macht Alternativangebote zum Tabakrauchen (u.a. Pausenangebote) und bietetz.B. ein Belohnungssystem für Nichtraucherinnen und Nichtraucher.
  • führt Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Lebenskompetenzen der Schülerinnen und Schüler durch und nutzt den Fachunterricht, um auf das Rauchen aufmerksam zu machen.
  • veranstaltet Aktions- und Projekttage und setzt - gemeinsam mit Kooperationspartnern vor Ort - auf die Region und die Schule zugeschnittene Maßnahmen um.
  • beteiligt sich an Impulskampagnen und Wettbewerben zum Nichtrauchen.
  • bietet Entwöhnungsmaßnahmen für rauchende Schülerinnen und Schüler an und informiert das Schulpersonal und Eltern über Ausstiegsmöglichkeiten.
  • nutzt das Beratungs- und Unterstützungangebot der örtlichen Fachkräfte für Suchtvorbeugung.

Der Weg: fünf Schritte führen zum Erfolg

  1. Orientieren:
    Auch wenn noch keine explizite Absicht besteht, ein ausgewogenes Schulkonzept an der eigenen Schule umzusetzen, ist eine Bestandsaufnahme zum Stand der bestehenden Aktivitäten zur Tabakprävention ein erster Schritt.
  2. Entscheiden:
    Auf dieser Grundlage wird an der Schule darüber nachgedacht, nachhaltig auf das Rauch- und Gesundheitsverhalten der Schüler*innen und auch der Lehrkräfte einzuwirken. Vor- und Nachteile der Veränderung werden diskutiert (z.B. knappe Ressourcen, image der Schule). In der Schulkonferenz wird eine klare Entscheidung getroffen.
  3. Planen:
    Wenn eine klare Entscheidung getroffen wurde, die von möglichst vielen der schulischen Akteur*innen mitgetragen wird, kann mit der Planung und Umsetzung eines Schulkonzeptes zur Tabakprävention begonnen werden. In diesem Konzept wird festgelegt, welche Elemente auf welche Art und Weise umgesetzt werden (Planung der Beteiligungen, Zuständigkeiten und Kooperationen, der möglichen Sanktionen und Gratifikationen, das Verfahren der Pausenaufsichten etc.). Die Schulkonferenz beschließt das Konzept.
  4. Handeln:
    Die schulischen Akteure werden gemeinsam mit den Kooperationspartnern aktiv und handeln. Sie wirken unter anderem durch Programme und Angebote, Regel- und Belohnungssysteme sowie mit verschiedensten Projekten präventiv auf das Gesundheitsverhalten vorrangig der Schüler*innen ein.
  5. Sichern:
    Wesentliche und sich sinnvoll ergänzende Elemente eines Schulkonzeptes zur Tabakprävention werden umgesetzt. Die "Maßnahmen zur Tabakprävention" sind im Schulprogramm verankert und weitere stabilisierende Elemente werden implementiert. Die Wirkung der Maßnahmen wird regelmäßig überprüft, und es wird darüber berichtet.