Die Betreuung alkoholabhängiger Patienten in Schwerpunktpraxen Sucht in Mecklenburg-Vorpommern
von Röske, K., Riedel, J., John, U., Hapke, U.
Quelle
(2005) Betreuung von Patienten mit Alkoholabhängigkeit in Schwerpunktpraxen Sucht in Mecklenburg Vorpommern. In: Sucht 51,5, S. 272-278.
Beschreibung
Seit dem Jahr 2000 wird in Mecklenburg-Vorpommern das Modellprojekt „Schwerpunktpraxen Sucht“ umgesetzt, um die Rolle niedergelassener Ärzte in der Behandlung substanzabhängiger Patienten zu stärken. Die teilnehmenden Ärzte in den bisher neun Praxen erhalten dafür ein spezielles Zusatzbudget und müssen ihrerseits besondere Qualifikationen in der Behandlung von Suchtkranken nachweisen. Der Anteil Letzterer am Gesamtklientel liegt zwischen 12% und 39%.
Die hier referierte Studie, die Mitarbeiter vom Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin der Universität Greifswald durchführten, zeigt, dass die Betreuung Alkoholabhängiger in diesen Praxen den Allgemeinzustand stabilisiert und die Inanspruchnahme suchtspezifischer Hilfen fördert.
Die Wissenschaftler befragten im Jahr 2002 insgesamt 597 alkoholabhängige Patienten zur Schwere der Symptomatik, zu körperlichen und psychischen Symptomen, zu den negativen Konsequenzen des Trinkens und zur Inanspruchnahme von suchtspezifischen Hilfen. Ein Jahr später sollten all diese Patienten an einer Nachbefra-gung teilnehmen. Allerdings wurde nur eine Teilnahmequote von 36% (n = 215) erreicht.
Bei diesen 215 Patienten fiel auf, dass sie im Vergleich zu den 382 nicht wieder befragten* Patienten einen signifikant höheren Gesamtwert der Schwere der Alkoholabhängigkeit aufwiesen. Ebenfalls gaben sie signifikant häufiger an, sich einer stationären oder ambulanten Entzugsbehandlung unterzogen zu haben.
Die Vergleiche zwischen Erst- und Nachbefra-gung zeigen, dass sich die Alkoholproblematik sowie das körperliche und psychische Wohlbefinden der Patienten im Jahresverlauf im Mittel leicht verbessert haben. Die Wissenschaftler gehen von einer starken Einbindung der Patienten in die regionale Suchtkrankenhilfe aus, da insgesamt 93,5% der Befragten neben der Schwer-punktpraxis mindestens eine weitere Suchthilfeeinrichtung bekannt war. Dass bis zu 13,9% der Befragten im Erhebungszeitraum erstmals eine Institution der Suchthilfe aufsuchten, wird auf die in den Praxen geleistete Motivationsarbeit zurückgeführt.
Die Autoren sprechen sich für die bundesweite Einführung von Schwerpunktpraxen im Bereich der Suchtkrankenhilfe aus, was jedoch eine stärkere Schaffung von Anreizen für niedergelassene Ärzte erfordere.
*Zusätzlich zu den Patientenbefragungen wurden die behandelnden Ärzte gebeten, schriftlich Auskunft über alle an der Erhebung beteiligten Patienten zu geben. Der Vergleich beruht auf diese Angaben.
Autoren
Anja Meurer,
ginko, Mülheim an der Ruhr