Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Spice

"Spice" (englisch für Gewürz) oder Kräuter- bzw. Räuchermischungen oder aber Badesalze sind in der Regel aus unterschiedlichen getrockneten Kräutern und anderen pflanzlichen Bestandteilen zusammengesetzt. Laut Werbung bestehen die Produkte aus rein natürlichen Inhaltsstoffen und werden entsprechend als legal und gesundheitlich unbedenklich angepriesen. Tatsache ist, dass in den bunten Päckchen in den seltensten Fällen tatsächlich das drin ist, was darauf steht. Das Angebot - in Internet- und Headshops - wird zunehmend unüberschaubarer.

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Wirkung und Gefahren

Konsumierende rauchen Spice überwiegend in Pfeifen oder Joints. Dabei tritt die Wirkung innerhalb von zehn Minuten ein. Der Rausch dieser Kräutermischungen wird mit dem von Cannabis verglichen, jedoch um ein Vielfaches verstärkt. Die Intensität ist darüber hinaus abhängig von der jeweiligen Zusammensetzung der unterschiedlichen Mischung.

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Zahlen zum Konsum

In der erwachsenen Allgemeinbevölkerung liegt die Lebenszeitprävalenz für neue psychoaktive Substanzen (NPS) bei 2,6%. 0,9 % der Gruppe von 18 -64-Jahren nutzen NPS innerhalb der letzten 12 Monate (Seitz, John, Atzendorf, Rauschert & Kraus 2018).

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Suchtpotenzial

Bislang ist wenig bekannt über das Risikopotenzial der enthaltenen synthetischen Cannabinoide. Laut Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg ist jedoch von einem mindestens mit Cannabis vergleichbaren Suchtpotenzial auszugehen. Es ist anzunehmen, dass nach häufigem Gebrauch eine Toleranzentwicklung gegenüber den Inhaltsstoffen von Spice und verwandten Rauschmitteln auftritt (Auwärter 2012).

Vor dem Hintergrund der unbekannten gesundheitlichen Risiken, die sich durch ständig in der Zusammensetzung variierende Kräutermischungen ergeben, ist es wichtig, insbesondere bei Heranwachsenden rechtzeitig ein Risikobewusstsein für die gesundheitlichen Gefahren zu schaffen.


Rechtliches

Seit 2009 werden neue psychoaktive Substanzen (NPS) vermehrt dem Betäubungsmittelrecht (BtMG) unterstellt, womit Herstellung, Besitz und Handel von Spice-Produkten verboten sind. Der weitaus größere Teil ist dem BtMG allerdings noch nicht unterstellt und regelmäßig kommen neue Substanzen unter verschiedenen Handelsnamen hinzu.

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