Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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... Verhaltenssüchte

Verhaltenssüchte wurden – mit Ausnahme des pathologischen Glücksspielens – bisher weder in den Diagnosekriterien des ICD-10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten) noch im DSM-V (Diagnostisches und Statistisches Handbuch Psychischer Störungen) als eigenständige Störungsbilder anerkannt und aufgenommen.
Die Klassifikation nach ICD-10 nennt unter dem Code F63 "Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle" exzessive Verhaltensweisen, die Merkmale einer psychischen substanzungebundenen Abhängigkeit aufweisen, und die die Betroffenen willentlich nicht mehr vollständig kontrollieren können.
Wegen dieser fehlenden wissenschaftlichen Klassifikation müssen Mediziner/innen und Therapeut/innen im Rahmen der Behandlung betroffener Jugendlicher auf andere Diagnosen ausweichen wie z. B. "Störung der Impulskontrolle" oder "Zwangsstörung".
Entgegen der wissenschaftlichen Diskussion über die tatsächliche Existenz von Verhaltenssüchten widmen sich zahlreiche Selbsthilfegruppen, Initiativen und Verbände den Problemen der betroffenen Personengruppen.

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