Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Infocard KO-Tropfen- Infocard KO-Tropfen -

Wirkung

Nach der oralen Einnahme kommt es bereits nach 5 Minuten zu einer Wirkung, die bis zu 3 Stunden, in Einzelfällen auch bis zu einem Tag anhalten kann. Dabei wirkt GBL stärker als GHB.
Die Wirkung von GHB und die Art und Weise des Rausches sind stark dosisabhängig und variieren darüber hinaus je nach individueller Empfindlichkeit. 

Die Spanne zwischen angenehm empfundenen Rausch und einem fast komatösen Zustand ist dabei gering.
GHB vermittelt ein Gefühl, das dem Alkoholrausch sehr ähnlich ist. Es kommt zu einem Zustand der Entspannung, Euphorie, sexueller Anregung, Antriebssteigerung, intensiverer Wahrnehmung mit akustischen und optischen Halluzinationen und es wirkt angstlösend. Grundsätzlich gilt: Je höher die Dosis, desto mehr unerwünschte Wirkungen treten auf. So führen höhere Dosen zu Schläfrigkeit bis hin zum komatösen Tiefschlaf, die mit Verwirrtheit, Gedächtnisstörungen, motorischen Problemen und Atembeschwerden einhergehen können (vgl. EDI 2012). 

Je höher die Dosis

1 - 2 gr                      Euphorisierend, „leichter Rausch“, Kontaktbedürfnis erhöht, Sinneseindrücke verstärkt, Hemmung bezüglich Intimkontakten reduziert
2 - 3 gr nach 5 – 20 Min. leichter Schwindel, Übelkeit, Sehstörungen, Krämpfe
3 - 4 gr nach 10 – 20 Min. bewusstlos
> 5 gr Tiefes Koma (1 – 4 Std.), Atemdepression

 

Langzeitwirkungen und Suchtgefahren

Bei regelmäßigem Konsum von GHB/GBL, d.h. mehr als 1x pro Woche, kann die Leber- und Nierenfunktion beeinträchtigt werden. Nicht selten sind länger anhaltende Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, Ängstlichkeit, Halluzinationen und Zittern die Folge.
Bei chronischem Konsum kann neben einer psychischen auch eine körperliche Abhängigkeit entstehen, welche beim Absetzen zu starken Entzugserscheinungen - ähnlich einem Benzodiazepin-Entzug - führt. Da auch ein Delir nicht ausgeschlossen werden kann, sollte die Substanz bei bestehender Abhängigkeit nur auf einer Entgiftungsstation abgesetzt werden.


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