Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

Kontrast Leichte Sprache

Drogenpolitik

Die Ausrichtung der Drogenpolitik des Landes Nordhrein-Westfalen beruht auf dem "Landeskonzept gegen Sucht" und dem "Aktionsplan gegen Sucht".

Unter den Punkten "Landeskonzept gegen Sucht" und "Aktionsplan gegen Sucht" finden Sie Auszüge und das jeweilige Dokument auch als PDF zum Download.

Unter dem Punkt "Präventionsgesetz" finden Sie eine Auflistung der dort definierten Gesundheitsziele sowie den Link zum Download des Gesetzestextes.

Des Weiteren stellen wir unter "Studien und Berichte" die aktuellen Drogen- und Suchtberichte auf bundesweiter und internationaler Ebene zum Download bereit.

Landeskonzept gegen Sucht

Oberstes Ziel der Sucht- und Drogenpolitik der Landesregierung bleibt es, die Chancen für alle Bürgerinnen und Bürger in NRW auf ein suchtmittelfreies Leben nachhaltig zu verbessern.

Das vorliegende Landeskonzept gegen Sucht (2020) ist – wie bereits das bisherige Landesprogramm gegen Sucht – als Gemeinschaftsinitiative aller Verantwortung tragenden Stellen und Institutionen angelegt. Es ist im Sinne eines Strategiepapiers darauf gerichtet, notwendige strukturelle und fachlichinhaltliche Weiterentwicklungen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene anzustoßen und die hierfür erforderlichen Umsetzungsprozesse zu befördern.

mehr lesen

Aktionsplan gegen Sucht

Der vorliegende Aktionsplan gegen Sucht NRW (2020) baut auf dem Landeskonzept gegen Sucht NRW (2020) auf und zeigt prioritäre Handlungsbedarfe in den Bereichen Prävention und Hilfe auf. Mit dem Aktionsplan werden die im Landeskonzept gegen Sucht NRW festgeschriebenen fachlichen Grundsätze und Rahmenvorgaben konkretisiert.
Wichtigstes Ziel bleibt, die sektorenübergreifende Vernetzung der Hilfesysteme voranzubringen und die differenzierten Angebote fachlich-inhaltlich und strukturell weiterzuentwickeln, damit noch mehr Menschen die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Die frühzeitige Inanspruchnahme der Hilfen lässt sich vor allem durch Erhöhung der Angebotstransparenz und Erleichterung des Zugangs zu geeig­neten Angeboten verbessern. Hierzu kann ein möglichst niedrigschwelliger Hilfeansatz mit den Elementen Problemerfassung, Erst- und Soforthilfe, Entwicklung von Handlungsoptionen für die konkrete Ausgestaltung der Hilfen und die Vermittlung in weiterführende Hilfen einen wichtigen Beitrag leisten.

mehr lesen

Präventionsgesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention
(Präventionsgesetz – PrävG) vom 17. Juli 2015  umfasst folgende Gesundheitsziele:

  1.  Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln,
  2. Brustkrebs: Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen,
  3. Tabakkonsum reduzieren,
  4. gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung,
  5. gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Souveränität der Patientinnen und Patienten stärken,
  6. depressive Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln,
  7. gesund älter werden und
  8. Alkoholkonsum reduzieren.

Das Präventionsgesetz wurde am 24. Juli 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und steht dort zum Download bereit.

 



HABEN SIE FRAGEN ?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns bei Fragen zu Beratung, Terminvereinbarung oder Vernetzung.
Öffnungszeiten: montags bis freitags 08:00 und 16:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Nehmen Sie Kontakt auf