Neue Wege bei der Drogen und Suchtbekämpfung

Auszug aus dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung

Eine zukunftsweisende Politik zur Drogen- und Suchtbekämpfung umfaßt die Elemente Aufklärung, Prävention und Hilfe für Drogenabhängige sowie Strafverfolgung des kriminellen Drogenhandels. Sucht ist Krankheit. Darum ist zusätzlich die Suchtkrankenhilfe (Behandlung der Abhängigkeiten von illegalen Drogen, Alkohol, Medikamenten usw.) weiterzuentwickeln mit dem Ziel, eine effektive und qualitätsorientierte Suchtbehandlung und gesundheitliche Versorgung sicherzustellen und zu finanzieren. Das Betäubungsmittelgesetz wird mit dem Ziel überarbeitet, Modelle wie in Hamburg oder Frankfurt rechtlich möglich zu machen.

Zudem werden die Initiativen des Bundesrates (Modellversuche zur ärztlich kontrollierten Originalstoffvergabe mit wissenschaftlicher Begleitung, ähnlich wie dies in der Schweiz durchgeführt wurde; Rechtssicherheit für staatlich anerkannte Drogenhilfestellen) aufgegriffen. Die Substitution durch Methadon oder Codein wird unterstützt. Damit wird zugleich dem Beschaffungsdruck und der Beschaffungskriminalität entgegengewirkt.