als Auflage
Gegen das Gesetz verstoßen, erwischt und verurteilt?
Neben einer Strafe wie z.B. dem Ableisten von Sozialstunden wird manchmal auch eine spezielle Auflage ausgesprochen - nämlich Beratung.
Wer diese Auflage bekommt hat berechtigte Fragen:
- „Was soll ich in einer Beratungsstelle, was bringt mir das?“
- „Wo soll ich mich beraten lassen, wie und mit welchem Ziel?
- „Was kommt denn da auf mich zu?“
Wir von der Jugendberatung der ginko Stiftung haben das Programm „Beratung als Auflage“ entwickelt. Beratung als Auflage besteht aus insgesamt 5 Gesprächen von je 60 Minuten. Die klare Struktur der Gespräche und die Begrenzung auf 5 Gespräche sollen den verurteilten jungen Menschen die Möglichkeit geben, die Auflage für sich zu nutzen.
Am Beispiel einer Beratung zu den Themen Abhängigkeit und Drogen stellen wir nun das Programm vor. In dieser Form wird die Beratung von uns angeboten, wenn eine Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stattgefunden oder die verurteilte Person ein Suchtproblem hat. Bei anderen Themen (z.B. bei Gewaltdelikten) wird das Programm entsprechend geändert.
Gespräch 1
Wir besprechen, ob das folgende Programm passt. D.h. was soll/muss/kann/darf oder möchte ich mit der Beratung erreichen? Was will meine Bewährungshelferin oder mein Jugendgerichtshelfer? Vielleicht kommt sie oder er mit zum ersten Gespräch, damit das klarer wird. Stimme ich damit überein? Würde ich die Beratung gern auch für ein anderes Thema nutzen?
In diesem ersten Gespräch vereinbaren wir also, wie die Beratung genau aussehen - und wo es hingehen soll.
Gespräch 2
Hier geht es vor allem um das Abwägen der Vor- und Nachteile des Drogenkonsums und/oder des Suchtverhaltens. Bin ich mit der Art wie und was ich konsumiere zufrieden? Welche Vorteile bringt mir mein Verhalten eigentlich? Gibt es überhaupt welche und wenn ja, wie wichtig sind sie mir? Oder möchte ich etwas verändern, um weniger Nachteile zu haben?
Gespräch 3
Wie bemerke ich, dass aus genussvollem Konsum Gewöhnung, Missbrauch oder Abhängigkeit wird? Würde ich das überhaupt bemerken? Wie sieht das eigentlich mit meinem Konsumverhalten aus?!
Und was ist mit dem Stoff? Was sind seine Wirkungen, Nebenwirkungen und Auswirkungen? Was davon erkenne ich eigentlich bei mir selbst?!
Gespräch 4
Wie kann ich mich vor Abhängigkeit schützen? Ganz individuell - welche Erfahrungen habe ich da schon gesammelt; welche Fähigkeiten und Eigenschaften können mich schützen?! Welche neuen Ideen habe ich für meine ganz individuelle Suchtvorbeugung.
Gespräch 5
Na wie war´s?! Haben die Gespräche etwas gebracht? Kann ich etwas davon für mich nutzen? Ist es ok die Gespräche jetzt zu beenden?
Am Ende gibt es die Bescheinigung für die abgeleistete Beratung.
„ Aber – was wenn ich bei der Beratung bemerke, dass ich die Beratung weiter nutzen möchte?“
Die Beratung als Auflage ist nach 5 Sitzungen beendet. Danach kann die Beratung als 'normale' Beratung weitergehen.